Justizministerium will Vorschriften für Indexmieten verschärfen

Comfortable seating area with a terracotta color wall with a sofa and poufs near the dining area in the living room studio. Concept of a modern European interior.
Foto: Smarterpix/apavlin
Der Vorschlag betrifft unter anderem möblierte Wohnungen, Indexmieten und befristete Verträge (Symbolbild).

Das Bundesjustizministerium hat einen Reformvorschlag im Mietrecht veröffentlicht. Der Entwurf, der aktuell zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird, zielt unter anderem darauf ab, weniger Ausnahmen von der Mietpreisbremse zuzulassen und Indexmieten weiter zu regulieren.

Die schwarz-rote Bundesregierung hatte die 2015 eingeführte Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten bis Ende 2029 verlängert. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung.


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„Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer“, sagt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Ein Grund dafür seien Probleme im Mietrecht.

Regeln zum Möblierungszuschlag

Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut Entwurf künftig nicht nur verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Vielmehr wird hier eine Obergrenze eingezogen, und das Alter der Möbel muss auch berücksichtigt werden. Die Regelung soll es für Mieterinnen und Mieter einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.

Strenger werden sollen laut Hubig außerdem die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da Kurzzeitmietverträge von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wählen, damit sie eine höhere Miete verlangen können. Künftig soll nach dem Entwurf eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten.

Rauswurf säumiger Mieter soll erschwert werden

Dem Mieterschutz soll überdies eine geplante Regelung zur Ausweitung sogenannter Schonfristzahlungen dienen. Danach sollen Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen.

Bereits vor der Veröffentlichung des Entwurfs gab es zwischen den Verbänden der Mieter und Vermieter Diskussionen über die von Hubig ebenfalls geplante Deckelung von Indexmieten. Bei solchen Verträgen orientiert sich die Steigerung der Miete an der Entwicklung der Verbraucherpreise. Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass die Steigerung in Zukunft jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen darf. Sie wolle verhindern, dass die Anpassungen der Miete einmal im Jahr „durch die Decke schießen“, sagte Hubig.

Mieterbund: Schritt in die richtige Richtung

Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßte die Reformvorschläge. DMB-Präsidentin, Melanie Weber-Moritz, sagte jedoch, bei einigen Punkten sollte noch nachgeschärft werden. Sie forderte, Indexmieten bei Neu- und Wiedervermietungen zu verbieten und Mieterhöhungen bei bestehenden Indexmietverträgen per Gesetz auf maximal zwei Prozent pro Jahr zu begrenzen. (dpa-AFX)

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