Karneval 2026: So sind Jecken im Trubel richtig versichert

Karneval
Foto: KI-generiertes Symbolbild
Der BdV rät, Wertgegenstände möglichst zu Hause zu lassen.

Karneval steht für Ausgelassenheit, Gedränge und spontane Feiern. Doch zwischen Umzug, Party und Heimweg können schnell Schäden entstehen. Welche Versicherungen wirklich greifen – und wo Jecken aufpassen sollten.

Wenn die fünfte Jahreszeit ihren Höhepunkt erreicht, steigt auch das Risiko für Missgeschicke. Im dichten Gedränge genügt ein unachtsamer Moment, um fremdes Eigentum zu beschädigen oder andere zu verletzen. „Denn auch im größten Karnevalsrausch schützt keine Narrenkappe vor der Haftung bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Eine private Haftpflicht-, Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie je nach Bedarf eine Hausrat- und Unfallversicherung gehören deshalb zur Grundausstattung“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Besonders wichtig ist die private Haftpflichtversicherung. Sie greift, wenn etwa ein Getränk auf dem Kostüm der Nebenperson landet oder jemand im Gedränge zu Schaden kommt. „Sie reguliert berechtigte Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt gleichzeitig unberechtigte Forderungen ab“, sagt Boss. Empfohlen wird eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro.

Der Schutz gilt auch im privaten Umfeld. Wird bei einer Karnevalsparty in der eigenen Wohnung etwas beschädigt, muss die Haftpflichtversicherung der verursachenden Person für den Schaden aufkommen. Für Gastgeber bedeutet das: Nicht die eigene Police springt ein, sondern die des Gastes, der den Schaden verursacht.


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Weniger bekannt ist, dass die Hausratversicherung bei Diebstahl nur eingeschränkt leistet. Geht im Karnevalstrubel das Smartphone verloren oder wird aus der Tasche gezogen, handelt es sich meist um einfachen Diebstahl. Dieser ist in der Hausratversicherung in der Regel nicht abgesichert. Versichert sind nur Raub oder Einbruchdiebstahl. Einige Versicherer bieten Zusatzbausteine an, die einfachen Diebstahl bis zu einer bestimmten Summe einschließen.

Der BdV rät daher, Wertgegenstände möglichst zu Hause zu lassen. Gerade bei Umzügen oder dicht besuchten Veranstaltungen sinken so nicht nur die Risiken, sondern auch der Ärger über fehlenden Versicherungsschutz.

Kommt es zu einem Unfall, etwa durch einen geworfenen Gegenstand, übernimmt zunächst die Krankenversicherung die Behandlungskosten. „Wer sich zusätzlich gegen die finanziellen Folgen einer unfallbedingten Invalidität absichern möchte, ist mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten“, sagt Boss. Diese zahlt je nach Vertrag bei dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.

Autos und Alkohol: Versicherungen mit Grenzen

Auch Fahrzeuge bleiben an Karneval nicht immer unversehrt. Vandalismusschäden wie zerkratzter Lack oder beschädigte Außenspiegel sind über eine bestehende Kaskoversicherung abgedeckt. Ohne Kasko bleibt der Schaden jedoch am Fahrzeughalter hängen.

Deutlich problematischer wird es bei Alkohol am Steuer. Verursacht eine alkoholisierte Person einen Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden der geschädigten Person. Allerdings kann der Versicherer den Verursachenden mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. „Die Kaskoversicherung verweigert ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille in der Regel die Leistung komplett“, sagt Boss.

Auch unterhalb dieser Grenze drohen Leistungskürzungen. Je nach Grad der Alkoholisierung kann der Versicherer die Zahlung reduzieren oder ganz verweigern. Für Jecken gilt daher: Wer feiert, lässt das Auto stehen – nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch wegen des Versicherungsschutzes.

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