Eltern müssen ihre Kindererziehungszeiten beantragen. Automatisch landen die Monate nicht im Versicherungskonto. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig hin, zuletzt im September 2025. Bereits 2023 und 2024 hatte sie auf dieselbe Lücke aufmerksam gemacht. Zusätzliches Gewicht bekommt das Thema durch das Rentenpaket 2025: Mit der geplanten Mütterrente III sollen ab 2027 weitere Monate für vor 1992 geborene Kinder hinzukommen.
Warum Eltern Kindererziehungszeiten beantragen müssen
Bei Kindern, die vor 1992 geboren wurden, berücksichtigt die Rentenversicherung aktuell einen Zeitraum von maximal 30 Monaten als Erziehungszeit. Für später geborene Kinder sind es bis zu 36 Monate pro Kind. Darüber hinaus wird eine Berücksichtigungszeit angerechnet, die vom Tag der Geburt bis zum zehnten Geburtstag des Kindes reicht und beispielsweise für die Wartezeit sowie bei gleichzeitiger Erwerbstätigkeit zählt.
Entscheidend ist jedoch: Diese Monate wirken sich nur aus, wenn sie im Versicherungskonto gespeichert sind. „Sind diese Zeiten einmal im Versicherungskonto erfasst, werden sie automatisch bei der Rentenberechnung berücksichtigt“, heißt es in einer Mitteilung der Rentenversicherung vom März 2024. Im Umkehrschluss bleibt ein Anspruch wirkungslos, solange der Antrag fehlt.
Formulare und Fristen für den Antrag
Wer Kindererziehungszeiten beantragen will, braucht dafür in der Regel das Formular V0800, meist im Zuge einer Kontenklärung. Zunächst wird die Zeit demjenigen Elternteil zugerechnet, der die Hauptverantwortung für die Erziehung des Kindes trug. Haben beide Eltern das Kind gemeinsam betreut, fallen die Monate zu Beginn der Mutter zu. Wollen beide Eltern eine andere Aufteilung, müssen sie das mit einer übereinstimmenden Erklärung auf dem Formular V0820 festhalten.
Dabei gilt eine Frist: Eine Zuordnungserklärung wirkt grundsätzlich nur für die Zukunft und lässt sich höchstens zwei Monate rückwirkend abgeben. Väter, die Anspruch auf die Erziehungszeit im ersten Lebensjahr erheben wollen, sollten sich daher innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt darum kümmern. Für die Kindererziehungszeit selbst gibt es dagegen keine Verfallsfrist. Eltern können sie grundsätzlich noch mit dem späteren Rentenantrag beantragen.
| Geburtsjahr des Kindes | Anrechnung bisher | Anrechnung ab 2027 (Mütterrente III) |
|---|---|---|
| vor 1992 | bis zu 30 Monate | bis zu 36 Monate |
| ab 1992 | bis zu 36 Monate | unverändert 36 Monate |
Mütterrente III: Was sich ab 2027 für Eltern ändert
Die Bundesregierung plant mit dem Rentenpaket 2025 eine vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten. Künftig soll unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes eine einheitliche Anrechnung von drei statt zweieinhalb Jahren gelten. Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 6. August 2025, am 16. Oktober 2025 folgte die erste Lesung im Bundestag. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sagt dazu: „Drei Jahre Kindererziehung werden in der Rente anerkannt, und zwar endlich unabhängig vom Geburtsjahr.“
Die Neuregelung soll zum 1. Januar 2027 greifen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales lässt sich die technische Umsetzung allerdings erst zum 1. Januar 2028 realisieren, die Nachzahlung für 2027 erfolgt dann rückwirkend. Für die bisherigen Zeiten bleibt es dabei, dass Eltern ihre Kindererziehungszeiten beantragen müssen. Um diese Gleichstellung zu finanzieren, kalkuliert der Bund mit jährlichen Zahlungen aus Steuermitteln an die Rentenversicherung in Höhe von rund fünf Milliarden Euro.
Das gleiche Gesetz soll außerdem das Rentenniveau bis Mitte 2031 bei mindestens 48 Prozent halten. Laut Ministerium sind dafür ab 2029 zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt erforderlich - konkret 3,6 Milliarden Euro 2029, 9,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 sowie elf Milliarden Euro 2031. „Alle Generationen werden von der Haltelinie profitieren, die das Rentenniveau sichert - ausdrücklich auch die Jüngeren“, sagt Bas im Bundestag.
Rechenbeispiel: Was ein Jahr Kindererziehungszeit wert ist
Der aktuelle Rentenwert beträgt seit dem 1. Juli 2026 42,52 Euro pro Entgeltpunkt, nachdem er zuvor bei 40,79 Euro lag. Rechnerisch bringt ein Jahr Kindererziehungszeit etwa einen Entgeltpunkt. Daraus ergeben sich derzeit etwa 42,52 Euro Rente im Monat; mit jeder Rentenanpassung steigt der Betrag.














