Klage gegen Gutachtenkosten

Verbraucherschützer wollen dafür sorgen, dass Banken und Bausparkassen die Kosten für Immobiliengutachten künftig nicht mehr auf ihre Kunden abwälzen können. Dazu hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beim Landgericht Stuttgart einen Musterprozess gegen die Bausparkasse Wüstenrot (Az. 20 O 8/07) angestoßen.

Im vorliegenden Fall forderte Wüstenrot von dem Kunden 520 Euro für ein Wertgutachten für eine 95-Quadratmeter-Eigentumswohnung in Düsseldorf. Das Gutachten ist stets Voraussetzung für die Gewährung eines Darlehens. Die Kosten werden jedoch unabhängig davon berechnet, ob der Kunde die Darlehenszusage tatsächlich erhält.

Dies ist bei vielen Banken und Sparkassen in Deutschland gängige Praxis. Als problematisch bewerten die Verbraucherschützer vor allem, dass die Kunden für Berichte bezahlen, die ihnen nicht ausgehändigt werden. Denn in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behalten sich die Banken das Eigentum an den Gutachten vor. Diese Klausel soll nun rechtlich überprüft werden. Sollte die Regelung vor Gericht kippen, drohen den Banken Rückforderungen in Milliardenhöhe. Auf den Prüftstand soll auch die Regelung, dass die Kosten für die Wertermittlung prozentual mit dem Objektwert steigen.

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