Die betriebliche Altersversorgung ist eines der wichtigsten Instrumente, um Beschäftigten im Alter eine stabile finanzielle Perspektive zu ermöglichen. Doch während sich an den rechtlichen Grundstrukturen wenig ändert, wandeln sich die Anforderungen an die bAV rasant. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen stehen zunehmend unter Druck: Sie benötigen Versorgungslösungen, die finanziell tragfähig, nachvollziehbar und flexibel sind, aber auch den Realitäten des Arbeitsmarkts entsprechen. Ein genauerer Blick auf die klassischen Modelle zeigt, warum der Bedarf nach modernen Alternativen gewachsen ist.
Versicherungsbasierte Modelle mit strukturellen Nachteilen
Direktversicherungen und Pensionskassen bilden in vielen Unternehmen den Standard. Sie gelten als verlässlich und sind rechtlich gut verankert. Ihr größter Nachteil liegt jedoch in der Kalkulationslogik der Versicherer.
Lebenslange Renten werden mit Lebenserwartungen kalkuliert, die teils bis zu 126 oder sogar 130 Jahren reichen. Diese Sicherheitsannahmen haben einen erheblichen Effekt: Die benötigten Kapitalbeträge steigen stark an. Für eine monatliche Zielrente von 1.000 Euro werden häufig rund 450.000 Euro benötigt.
Für Unternehmen – insbesondere KMU – bedeutet dies hohe laufende Aufwände. Viel Kapital wird aus dem System gegeben. Beschäftigte wiederum zahlen bei Entgeltumwandlung unnötig viel in eine Vorsorge ein, die hohe Kapitalreserven vorhalten muss. Problematisch ist auch der Umgang mit dem Kapital im Todesfall: Stirbt eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer kurz vor oder zu Beginn des Rentenbezugs, geht das angesparte Vermögen in vielen Versicherungsmodellen an das Kollektiv des Versicherers und fällt damit faktisch aus dem Unternehmen heraus, wenn kein Hinterbliebener im steuerrechtlichen Sinne vorhanden ist.
Unterstützungskassen: Flexibel, aber steuerlich veraltet
Die Unterstützungskasse gilt seit mehr als 100 Jahren als flexibles, kapitalgedecktes Instrument. Gerade Mittelständler schätzen ihre Gestaltungsfreiheit und die Möglichkeit, Versorgung innerhalb des Unternehmens aufzubauen.
Allerdings wird dieses Modell steuerlich noch immer mit Rechengrundlagen bewertet, die aus dem Jahr 1946 stammen, mit einem Rechnungszins von 5,5 Prozent und Sterbetafeln, die längst nicht mehr der Realität entsprechen. Die Folge: Unternehmen dürfen steuerlich weniger einzahlen, als für eine solide Versorgung notwendig wäre. Diese Schieflage begrenzt das Potenzial eines Instruments, das eigentlich perfekt auf die Bedürfnisse vieler Arbeitgeber zugeschnitten ist.
Direktzusagen: Hohe Freiheit, aber bilanzielle Belastung
Direktzusagen ermöglichen maximale Flexibilität in der Ausgestaltung und können sowohl für Führungskräfte als auch für Mitarbeitende attraktive Lösungen bieten. Dennoch schrecken viele Unternehmen vor ihnen zurück, da sie bilanziell stark ins Gewicht fallen. Der steuerliche Rechnungszins von sechs Prozent nach § 6a EStG ist seit über 40 Jahren unverändert und führt zu Rückstellungen, die die tatsächlichen Verpflichtungen nicht realistisch abbilden.
Dadurch entstehen Spannungsfelder zwischen Handels- und Steuerbilanz. Ein Umstand, der insbesondere in KMU schnell zu Unsicherheiten führt.
Was Unternehmen heute wirklich brauchen
Unabhängig vom Durchführungsweg zeigt sich eines deutlich: Unternehmen wünschen sich bAV-Modelle, die nachvollziehbar kalkuliert sind, flexibel auf individuelle Situationen reagieren können und gleichzeitig die Kosten im Rahmen halten.
Digitale Verwaltungsprozesse, transparente Mechanismen und realistische Annahmen zur Lebenserwartung werden zunehmend wichtiger. Gerade in Branchen mit Fachkräftemangel entscheidet eine attraktive, verständliche bAV zunehmend über Arbeitgeberattraktivität.
Ein moderner Ansatz: Versorgung mit realistischen Annahmen
Moderne Versorgungskonzepte, die innerhalb des bestehenden Rechtsrahmens arbeiten, setzen vermehrt auf realitätsnahe Parameter statt auf extreme Langlebigkeitsannahmen. Ein Beispiel hierfür ist das Konzept smart pension. Zentral ist dabei ein kalkulatorischer Perspektivwechsel: Statt Renten bis zu einem Alter von 126 oder 130 Jahren abzusichern – wie es in klassischen Versicherungsmodellen erforderlich ist – wird mit versicherungsmathematisch fundierten, erwartbaren Lebenserwartungen gerechnet.
Solche alternative Kalkulationsprinzipien führen zu deutlich geringeren Kapitalanforderungen, ohne die Leistungsziele zu verändern. Die notwendige Kapitalausstattung wird an den tatsächlichen, statistisch zu erwartenden Versorgungsbedarf angepasst, was die Finanzierung einer bAV für Unternehmen wie Beschäftigte erheblich erleichtert.
Anders als bei versicherungsförmigen Modellen, bei denen Vermögen im Todesfall in das Versicherungskollektiv fällt und damit dem Unternehmen entzogen wird, bleibt das angesparte Kapital bei unternehmensnahen Versorgungslösungen hier vollständig im Betrieb. Es kann für die Absicherung anderer Mitarbeitender verwendet oder zur Stabilisierung bestehender Versorgungszusagen eingesetzt werden.
Gegenüber pauschaldotierten Unterstützungskassen bietet dieser Ansatz zudem den Vorteil, dass die Versorgung bereits in der Anwartschaftsphase auf Basis realistischer Rechnungsgrundlagen vollständig und betriebsausgabenwirksam ausfinanziert werden kann. Das reduziert Unsicherheiten und ermöglicht eine belastbare Planbarkeit der langfristigen Versorgungsverpflichtungen.
Praxisbeispiel: Zwei Wege zur gleichen Rente
Ein mittelständisches Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen plant, für eine Kernbelegschaft von 20 Mitarbeitenden eine monatliche Betriebsrente von 1.000 Euro zu realisieren.
Variante 1: Klassische Direktversicherung
Der Versicherer kalkuliert aufgrund der hohen Langlebigkeitsreserven einen Kapitalbedarf von rund 450.000 Euro pro Person. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf etwa neun Millionen Euro. Verstirbt eine Person vorzeitig, fällt das Restkapital in den Versichertenkollektivtopf und steht dem Unternehmen nicht mehr zur Verfügung.
Variante 2: Realitätsnah kalkuliertes Versorgungskonzept
Bei einer Kalkulation auf Basis einer erwartbaren Lebenserwartung von rund 94 Jahren liegt der Kapitalbedarf pro Person bei etwa 245.000 Euro – insgesamt rund 4,9 Millionen Euro für die Belegschaft. Der Leistungsanspruch bleibt identisch, die Finanzierung jedoch wird nahezu halbiert. Verstirbt ein Mitarbeitender frühzeitig, verbleibt das Restkapital im Unternehmen und stabilisiert die Versorgung der übrigen Beschäftigten.
Für das Unternehmen entsteht damit ein nachhaltiger, interner Versorgungskreislauf, der planbar, kosteneffizient und strukturell stabiler ist als die klassische Versicherungslösung.
Fazit: Die bAV braucht einen realistischen, fairen und digitalen Neustart
Die betriebliche Altersversorgung steht vor einem Wendepunkt. Klassische Modelle bleiben wichtig, aber ihre strukturellen Nachteile können nicht länger ignoriert werden – insbesondere im Mittelstand. Unterstützungskassen und Direktzusagen bieten viel Potenzial, werden aber durch veraltete steuerliche Rahmenbedingungen gebremst. Versicherungsprodukte sind verlässlich, aber teuer und häufig wenig flexibel.
Moderne Konzepte wie Smart pension können die Lücke zwischen den Modellen schließen, indem sie die Vorteile kapitalgedeckter Systeme nutzen, realistisch kalkulieren und Unternehmen finanzielle Spielräume eröffnen. Die bAV der Zukunft muss einfacher, effizienter und ehrlicher werden. Nur dann kann sie ihre Rolle als zweite Säule der Altersvorsorge wirklich erfüllen.
Autor Alexander Siegmund ist ausgewiesener Experte für betriebliche Altersversorgung. Er ist Gründer und Geschäftsführer der KPM Pensions & Benefits GmbH.














