Kleines Sparpaket: Einigung bringt GKV nur kurzfristig Entlastung

Ulrike Elsner, vdek
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Ulrike Elsner, vdek

Das sogenannte kleine Sparpaket zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung nimmt die letzte Hürde. Doch aus Sicht der Ersatzkassen reicht das Paket nicht aus, um die strukturellen Finanzprobleme zu lösen.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat am 11. Dezember erklärt, dass Bund und Länder beim sogenannten kleinen Sparpaket zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung eine Verständigung erzielt haben. Der von den Ländern angerufene Vermittlungsausschuss soll den Sparmaßnahmen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro zustimmen. Damit könnte das Gesetz am 19. Dezember den Bundesrat passieren.

Nach Einschätzung von Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, ist die absehbare Einigung zunächst ein positives Signal für Versicherte und Arbeitgeber. „Dass sich eine Einigung zwischen Bund und Ländern laut Bundeskanzler Merz auf den letzten Metern abzeichnet, ist erstmal eine gute Nachricht für die Versicherten und Arbeitgeber, da die Beitragssatzanhebungen somit zumindest etwas abgefedert würden“, sagt Elsner.

Zentraler Bestandteil des Sparpakets ist das Aussetzen der sogenannten Meistbegünstigungsklausel für Krankenhäuser im Jahr 2026. Damit sollen die Kliniken, wie ursprünglich vorgesehen, einen Beitrag zur finanziellen Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Aus Sicht der Ersatzkassen greift diese Regelung jedoch zu kurz.


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„Richtig ist, dass die Krankenhäuser durch das Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel 2026 am ,kleinen Sparpaket‘ beteiligt werden“, erklärt Elsner. „Die Entscheidung geht jedoch mit einem bitteren Beigeschmack einher, denn die einmalige Streichung ist keine nachhaltige Finanzkonsolidierung.“

Nach Auffassung des vdek wäre eine dauerhafte Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel sachgerecht. Die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser würden bereits über den Orientierungswert ausgeglichen. Zudem verweist Elsner auf umfangreiche weitere Unterstützungsleistungen für die Kliniken.

So erhalten Krankenhäuser zum Ausgleich sogenannter Soforttransformationskosten in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt vier Milliarden Euro. Ab dem Jahr 2026 sollen zusätzlich jährlich bis zu 2,5 Milliarden Euro aus dem Transformationsfonds fließen. „Vor diesem Hintergrund ist das generelle Aussetzen der Meistbegünstigungsklausel überfällig“, sagt Elsner.

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