Leitungswasserschaden: Was die Wohngebäudeversicherung übernimmt

Foto: Cash./Ki-generiertes Bild
Rohrbruch: Viele Versicherte gehen fälschlicherweise davon aus, dass beispielsweise nach einem Rohrbruch im Bad gleich alle Leitungen in diesem Raum erneuert werden.

Ein Rohrbruch verursacht schnell hohe Schäden im Haus. Doch viele Eigentümer erleben im Anschluss eine unerwartete Kostenlücke. Denn die Wohngebäudeversicherung übernimmt meist nur einen Teil der Arbeiten.

Nach einem Rohrbruch erleben viele Hausbesitzer eine unerwartete Kostenbelastung. Zwar kommt die Wohngebäudeversicherung für den eigentlichen Schaden auf. Weitergehende Arbeiten an der übrigen Leitung müssen Eigentümer jedoch häufig selbst finanzieren. Darauf weist der Bund der Versicherten (BdV) hin. Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Beseitigung eines versicherten Leitungswasserschadens sowie den Austausch der konkret beschädigten Rohrteile. Damit sind jedoch nur jene Maßnahmen abgedeckt, die unmittelbar durch den Schaden erforderlich werden.

„Viele Versicherte gehen fälschlicherweise davon aus, dass beispielsweise nach einem Rohrbruch im Bad gleich alle Leitungen in diesem Raum erneuert werden. Tatsächlich zahlt die Versicherung nur für die unmittelbar schadenbedingten Reparaturen“, sagt Meike Voß, Teamleiterin der Beratung beim BdV.

Vorsorgliche Sanierung zählt nicht zum Versicherungsschutz

Empfehlen Handwerksbetriebe im Zuge der Reparatur, weitere Leitungsabschnitte vorsorglich zu erneuern, handelt es sich aus Sicht der Versicherer nicht um eine Schadenbeseitigung. Solche Maßnahmen gelten als Instandhaltung oder Sanierung und fallen damit nicht unter den Versicherungsschutz. Gerade bei älteren Rohrsystemen kann eine umfassendere Erneuerung technisch sinnvoll sein, um weitere Schäden zu vermeiden. Die damit verbundenen Kosten müssen Eigentümer jedoch in der Regel selbst tragen.


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Hinzu kommt eine weitere Pflicht der Versicherten: Wasserführende Anlagen müssen in einem ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden. Werden notwendige Wartungen oder Reparaturen unterlassen, kann der Versicherer seine Leistung im Schadenfall kürzen oder ganz verweigern.

Versicherer können nach Schaden kündigen

Nach der Regulierung eines Schadens steht Versicherungsunternehmen zudem ein Sonderkündigungsrecht zu. Für Eigentümer kann das zusätzliche Risiken bedeuten, wenn notwendige Modernisierungen länger aufgeschoben werden. „Wer notwendige Modernisierungen aufschiebt, riskiert nicht nur weitere Schäden, sondern im schlimmsten Fall auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Deshalb sollten Eigentümerinnen und Eigentümer den Zustand ihrer Leitungen regelmäßig prüfen lassen und rechtzeitig handeln“, sagt Voß.

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