LG Essen: Nur protokollierte Mängel können nach Auszug geltend gemacht werden

Foto: Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
Ein sorgfältig geführtes Rückgabeprotokoll kann Streit vermeiden und verhindert, dass nachträglich Forderungen erhoben werden, die nicht eindeutig dokumentiert sind.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Essen zeigt, wie wichtig ein sorgfältig erstelltes Rückgabeprotokoll beim Auszug ist. Es legt verbindlich fest, welche Mängel bestehen und wer sie beheben muss – spätere Forderungen des Vermieters sind ausgeschlossen, wenn sie darin nicht aufgeführt sind.

Beim Auszug aus einer Wohnung kommt es häufig zu Meinungsverschiedenheiten über den Zustand der Räume. Ob Kratzer im Parkett, Bohrlöcher oder ausbleibende Schönheitsreparaturen – ohne klare Dokumentation ist der Streit oft vorprogrammiert. Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Essen (10 S 147/23) unterstreicht nun, welche rechtliche Bedeutung das Rückgabeprotokoll hat.

Im verhandelten Fall hatte ein Vermieter nach dem Auszug seiner Mieter verschiedene Mängel und unterlassene Schönheitsreparaturen geltend gemacht. Er verlangte die Erstattung der Reparaturkosten. Doch die angeblichen Schäden waren im bei der Wohnungsrückgabe unterzeichneten Protokoll nicht vermerkt – und genau das wurde ihm zum Verhängnis. Das Gericht wies die Klage ab.

Protokoll gilt als verbindliche Vereinbarung

Nach Auffassung des Landgerichts stellt ein Rückgabeprotokoll eine rechtsverbindliche Einigung dar. Mit ihrer Unterschrift erklären beide Seiten, dass alle festgestellten Mängel abschließend dokumentiert sind. Ansprüche, die nicht im Protokoll aufgeführt werden, können später nicht mehr geltend gemacht werden. Damit schafft das Dokument Rechtssicherheit für beide Parteien.


Das könnte Sie auch interessieren:

Zugleich stellte das Gericht klar, dass Mieter nicht für gewöhnliche Gebrauchsspuren haften. Normale Abnutzungen sind vom Mietverhältnis umfasst und müssen weder gesondert ausgewiesen noch beseitigt werden.

Keine Schönheitsreparaturen bei unrenovierter Wohnung

Im konkreten Fall waren die Mieter zu Beginn in eine unrenovierte Wohnung eingezogen. Daher traf sie laut Gericht auch keine Pflicht zu Schönheitsreparaturen beim Auszug – selbst dann nicht, wenn der Mietvertrag entsprechende Klauseln enthielt.

Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist darauf hin, dass dieses Urteil Vermietern und Mietern gleichermaßen Orientierung bietet. Ein sorgfältig geführtes Rückgabeprotokoll kann Streit vermeiden und verhindert, dass nachträglich Forderungen erhoben werden, die nicht eindeutig dokumentiert sind.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments