EXKLUSIV

Lösegeldversicherungen: BaFin präzisiert Anforderungen

Foto: Cash./KI-generiert
Die BaFin präzisiert die Anforderungen an den hochsensiblen Zweig der Lösegeldversicherungen.

Lösegeldversicherungen decken außergwöhnliche Risiken an. Jetzt legt die BaFin mit einem neuen Rundschreiben erstmals seit Jahrzehnten ein konsolidiertes Regelwerk für diese Specialversicherungen vor. Der Rahmen bleibt eng, wird aber klarer strukturiert.

Mit dem neuen Rundschreiben 01/2026 (VA) schafft die Finanzaufsicht BaFin mehr Klarheit für einen hochsensiblen Versicherungszweig: die Lösegeldversicherung. Die Aufsicht bündelt darin erstmals seit fast drei Jahrzehnten die geltenden Anforderungen und ersetzt das bisherige Rundschreiben aus dem Jahr 1998. Inhaltlich bleibt vieles beim Alten – doch die klare Systematisierung und Aktualisierung dürfte für Versicherer wie Vermittler gleichermaßen relevant sein.

Versicherungsschutz für Extremsituationen

Lösegeldversicherungen decken außergewöhnliche Risiken ab: Entführungen, Cyber-Erpressung oder Produkterpressung. Gerade vor dem Hintergrund zunehmender Cyberangriffe gewinnt dieser Spezialbereich an Bedeutung. Gleichzeitig bewegt er sich rechtlich und ethisch in einem Spannungsfeld. Die zentrale Frage: Inwieweit darf Versicherungsschutz für kriminelle Szenarien gewährt werden, ohne Fehlanreize zu setzen? Die BaFin beantwortet diese Frage eindeutig – unter strengen Auflagen bleibt der Betrieb zulässig. Voraussetzung ist, dass weder das öffentliche Interesse („ordre public“) verletzt noch die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden behindert wird.

Striktes Werbeverbot und klare Grenzen

Besonders deutlich wird die Aufsicht beim Thema Vertrieb: Für Lösegeldversicherungen darf nicht geworben werden. Auch eine Einbindung in Bündelprodukte („Rundum-Schutz“) ist grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme gilt lediglich für die Kombination mit Cyberversicherungen – ein Hinweis auf die zunehmende Verzahnung digitaler Risiken.

Auch die Vertragsgestaltung ist eng geregelt. Die Laufzeit darf maximal ein Jahr betragen. Hintergrund ist die Notwendigkeit, Risiko- und Vermögensverhältnisse regelmäßig neu zu bewerten. Versicherer müssen zudem sicherstellen, dass die Versicherungssumme in einem angemessenen Verhältnis zur wirtschaftlichen Situation des Kunden steht. Zu hohe Deckungssummen könnten laut BaFin das Risiko erhöhen, überhaupt zum Ziel von Erpressungen zu werden.


Das könnte Sie auch interessieren:

Ein Kernelement des Rundschreibens ist die konsequente Geheimhaltung. Versicherungsnehmer dürfen den Versicherungsschutz nur einem eng begrenzten Personenkreis offenlegen – in der Regel maximal drei Vertrauenspersonen. Diese müssen namentlich benannt und zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Auch auf Seiten der Versicherer gelten hohe Anforderungen: Die Verwaltung der Verträge muss über eine zentrale, direkt dem Vorstand unterstellte Einheit erfolgen. Daten sind verschlüsselt zu speichern und zu übertragen, Mitarbeiter unterliegen besonderen Vertraulichkeitsregeln. Damit will die BaFin verhindern, dass sensible Informationen in falsche Hände geraten oder missbraucht werden.

Prävention statt reiner Risikotransfer

Auffällig ist der starke Fokus auf Prävention. Vor Vertragsabschluss muss ein spezialisiertes Sicherheitsunternehmen den Kunden beraten und ein individuelles Sicherheitskonzept erstellen. Die Botschaft ist klar: Lösegeldversicherungen sollen kein passiver Risikotransfer sein, sondern Teil eines umfassenden Sicherheitsmanagements.

Im Schadenfall gilt zudem eine klare Pflicht: Versicherer, Versicherungsnehmer und deren Vertrauenspersonen müssen Straftaten unverzüglich anzeigen und die Ermittlungsbehörden unterstützen. Eine „stille Regulierung“ ohne Einbindung der Polizei ist damit ausgeschlossen.

Jährliche Überprüfung zwingend

Ein weiteres zentrales Instrument ist das sogenannte „Renewal Statement“. Bei Vertragsverlängerungen müssen Versicherungsnehmer jährlich aktuelle Angaben zu ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und Risikofaktoren machen. Erfolgt dies nicht fristgerecht, endet der Vertrag automatisch. Die BaFin will so sicherstellen, dass Versicherungsschutz stets auf einer aktuellen Risikobewertung basiert. Auch wenn Lösegeldversicherungen weiterhin ein Nischenprodukt bleiben dürften, zeigt das Rundschreiben ihre wachsende Bedeutung – insbesondere im Kontext von Cyberrisiken.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen