Bei der Verbraucherschlichtungsstelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind im Jahr 2025 deutlich mehr Anträge eingegangen als im Jahr zuvor. Insgesamt bearbeitete die Schlichtungsstelle 1.521 Anträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das entspricht einer Steigerung von rund 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr und setzt den seit mehreren Jahren anhaltenden Aufwärtstrend fort.
Auffällig ist, dass außergewöhnliche Marktphasen keinen spürbaren Einfluss auf die Zahl der Anträge hatten. Probleme bei der Auftragsabwicklung von Wertpapieren während der Handelsspitzen im Frühjahr 2025, etwa im Zusammenhang mit den US-amerikanischen Zollankündigungen im April, schlugen sich nicht in den Antragszahlen der BaFin-Schlichtungsstelle nieder.
Weitere Streitfelder: Banken und Zahlungsdienste
Nach den Wertpapiergeschäften folgten Bankgeschäfte mit 427 Anträgen als zweitgrößter Bereich. Dabei ging es unter anderem um vertragliche Vergütungsansprüche, Entgelte oder Fragen rund um Kontoführung und Abrechnungen. An dritter Stelle lagen Zahlungsdienstleistungen mit 133 Anträgen.
Nicht alle Eingaben fielen in die Zuständigkeit der BaFin-Schlichtungsstelle. Von den 1.437 Anträgen, die 2025 abschließend bearbeitet wurden, lagen 672 außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. In etwa der Hälfte dieser Fälle leitete die Schlichtungsstelle die Vorgänge an andere zuständige Verbraucherschlichtungsstellen weiter, wie es die Finanzschlichtungsstellenverordnung vorsieht.
Die BaFin-Schlichtungsstelle fungiert als Auffangschlichtungsstelle. Sie wird immer dann tätig, wenn es für die jeweilige Streitigkeit keine anerkannte private Verbraucherschlichtungsstelle gibt. Für bestimmte Bankgeschäfte, etwa Girokonten oder Verbraucherdarlehen, ist hingegen die Deutsche Bundesbank zuständig.
Hohe Einigungsquote
Ist die BaFin-Schlichtungsstelle zuständig und der Antrag formal korrekt eingereicht, strebt sie während des gesamten Verfahrens eine einvernehmliche Lösung an. Ziel ist es, den Streit durch einen Vergleich oder durch Abhilfe seitens des Unternehmens beizulegen.
2025 endeten 451 Verfahren mit einer solchen einvernehmlichen Lösung. Das entspricht rund 50 Prozent der Fälle, in denen die Schlichtungsstelle zuständig war und ein ordnungsgemäßer Antrag vorlag. In 288 Fällen erkannte das Unternehmen das konkrete Anliegen der Antragstellerin oder des Antragstellers vollständig an. In weiteren Fällen kam es zu sonstigen Einigungen vor Abschluss eines förmlichen Schlichtungsvorschlags.
Nicht immer kann die Schlichtungsstelle einen Vorschlag zur Streitbeilegung unterbreiten. Gründe dafür sind unter anderem die begrenzten Möglichkeiten zur Beweiserhebung oder eine unklare Rechtslage. Die Schlichtungsstelle darf weder Zeuginnen und Zeugen vernehmen noch grundsätzliche Rechtsfragen entscheiden. Bleiben entscheidende Tatsachen streitig, muss das Verfahren ohne Ergebnis beendet werden.
Dauer und Ablauf der Schlichtungsverfahren
Ein Schlichtungsverfahren vor der BaFin dauert im Durchschnitt 49 Tage. Die reine Bearbeitungszeit zwischen Eingang der vollständigen Beschwerdeakte und Abschluss des Verfahrens lag 2025 bei durchschnittlich sieben Wochen. Die Kommunikation erfolgt überwiegend digital, in der Regel per E-Mail.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Verfahren kostenlos. Unternehmen zahlen für ihre Beteiligung grundsätzlich eine Gebühr von 200 Euro. Ziel der Regelung ist es, einen niedrigschwelligen Zugang zur außergerichtlichen Streitbeilegung zu ermöglichen und gleichzeitig Anreize für eine frühzeitige Klärung von Konflikten zu setzen.
Die BaFin-Schlichtungsstelle rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihre Ansprüche zunächst direkt beim jeweiligen Unternehmen geltend zu machen. Ein funktionierendes Beschwerdemanagement auf Unternehmensseite könne viele Streitigkeiten bereits im Vorfeld vermeiden oder schneller lösen und damit die Notwendigkeit eines Schlichtungsverfahrens reduzieren.
Bericht gibt Einblick in strukturelle Entwicklungen
Hinweise auf strukturelle Hindernisse bei der Streitbeilegung sieht die BaFin-Schlichtungsstelle derzeit nicht. Gleichwohl zeigt der Tätigkeitsbericht, dass bestimmte Problemmuster bei einzelnen Instituten gehäuft auftreten, insbesondere im Bereich des Neo-Brokerage und der Depotführung.
Der vollständige Tätigkeitsbericht der Verbraucherschlichtungsstelle bei der BaFin für das Jahr 2025 ist auf der Website der Finanzaufsicht abrufbar.












