Mietpreisbremse: „Herumkurieren an Symptomen“

Die Mietpreisbremse sollte abgeschafft werden. Eine gezielte Bekämpfung der Ursachen für die hohen Mieten wäre die bessere Alternative. Gastbeitrag von Dr. Reiner Braun, Empirica

Reiner Braun: "Wir erleben derzeit eine blinde Flucht in Betongold."
Reiner Braun: „Gemessen an den Erwartungen ist die Enttäuschung über die Wirkung der Mietpreisbremse groß.“

Die Mietpreisbremse beschränkt die Miethöhe bei Wiedervermietung in „Knappheitsstädten“ auf 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete (vulgo: Mietspiegelmiete) bzw. auf die Höhe der Vorgängermiete, soweit diese darüber liegt. Was für die einen eine Notbremse gegen scheinbar unaufhörlich steigende Mietforderungen ist, sehen die anderen als nutzlose Kosmetik und Herumkurieren an Symptomen. Denn das eigentliche Übel, die Wohnungsknappheit, wird durch die Bremse nicht beseitigt.

Nun ist sie aber da und es stellt sich die Frage, ob sie wirkt und was sie bewirkt. Eines ist dabei schon mal sicher: Gemessen an den Erwartungen ist die Enttäuschung über die Wirkung groß. Anstatt kräftig sinkender Neuvertragsmieten zur Einführung der Bremse und anschließender Konstanz sind die Mieten vielerorts allenfalls leicht gesunken und steigen seither munter weiter. Was läuft hier schief?

Höhere Vorgängermieten

Schnell, vermutlich vorschnell wurden Vermieter unter den Generalverdacht gestellt, die Bremse schlicht zu ignorieren. Tatsache ist auf jeden Fall, dass die Erwartungen falsch waren. Unbedacht wurde unterstellt, dass die Mietspiegelmieten das tatsächliche Marktgeschehen wiedergeben. Tatsächlich liegen die Vorgängermieten aber meist erheblich darüber. Im Ergebnis ist bei den allermeisten Neuvermietungen die Vorgängermiete und nicht der Mietspiegel relevant. Die Bremsspur ist also kürzer als erwartet, das anschließende Niveau höher. Aber nicht nur das.

Wenn die Mieten nach anfänglichem Bremseffekt weiter steigen und nicht stagnieren, dann liegt dies ebenfalls an den höheren Vorgängermieten: Denn mit jedem Monat, der seit Einführung der Mietpreisbremse vergeht, kommen Neuvermietungen auf den Markt, deren Vorgängermiete später und damit höher vereinbart wurde. Ein geringer Bremseffekt, gepaart mit anschließendem Wiederanstieg ist demnach keineswegs als Indiz dafür zu werten, dass sich Vermieter nicht an Recht und Ordnung halten.

Seite zwei: Maßnahmen für mehr Bauland und gegen die Landflucht

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