Neuer Paragraf 34k GewO: Erneute Prüfung für 19.000 Vermittler notwendig?

Frank Rottenbacher
Foto: AfW
Frank Rottenbacher, AfW: "Das Zeitfenster ist viel zu eng."

Der AfW warnt in Bezug auf den geplanten Paragrafen 34k GewO für die Vermittlung von Verbraucherkreditverträgen vor Risiken für Vermittler sowie Verbraucher und sieht "dingenden Nachbesserungsbedarf".

Der geplante neue Paragraf 34k Gewerbeordnung (GewO), der sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befindet, dient zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge. Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2026 in Kraft treten – mit einer Übergangsfrist bis zum 20. November 2026 für bereits aktive Vermittlerinnen und Vermittler, berichtet der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Nun hat der Verband seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingereicht – mit erheblichen Kritikpunkten.


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Grundsätzlich begrüße der AfW das Ziel, die gewerberechtlichen Regulierungen zu harmonisieren und den Verbraucherschutz zu stärken, heißt es in der Mitteilung des Verbands. Gleichzeitig warnt er vor „erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten unabhängiger Vermittlerinnen und Vermittler sowie vor drohenden Engpässen bei der Sachkundeprüfung“.

Besonders kritisch bewertet der AfW die geplanten Ausnahmen für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlerer Unternehmen (KMU) bei produktakzessorischer Vermittlung – etwa im stationären Handel, wie Autohäuser, Elektro- oder Möbelmärkte. Diese sollen Verbraucherdarlehen zur Finanzierung eigener Warenverkäufe ohne Erlaubnis und Sachkundenachweis vermitteln dürfen, berichtet der Verband. Aus Sicht des AfW schaffe dies „ein nicht nachvollziehbares Ungleichgewicht“ im Markt.

„Mitglieder werden klar benachteiligt“

„Die Größe eines Unternehmens darf nicht darüber entscheiden, ob regulatorische Anforderungen und Verbraucherschutz eingehalten werden müssen oder nicht. Unsere Mitglieder fallen letztlich alle ebenso unter die KMU-Definition – sie müssen aber alle regulatorischen Anforderungen erfüllen und werden somit klar benachteiligt“, so AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. Zudem verweist er auf die Zunahme unregulierter Kleinkredite, die laut Überschuldungsreport 2024 des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) ein wachsendes Risiko für Verbraucher darstellen.

Auch bei der Sachkundeprüfung sieht der AfW „erhebliche praktische Hürden“. Nach eigenen Schätzungen, basierend auf dem seinem „Vermittlerbarometer“ mit über 1.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, müssten allein über 19.000 Vermittlerinnen und Vermittler aus dem Versicherungs- und Finanzanlagenbereich die IHK-Sachkundeprüfung nach dem neuen Paragraf 34k GewO absolvieren.

Aufgrund fehlender Prüfungskapazitäten, personeller Engpässe und bislang nicht definierter Prüfungsinhalte sei eine rechtzeitige Durchführung unrealistisch, so der Verband. „Das Zeitfenster ist viel zu eng. Die Vermittler dürfen nicht die Leidtragenden einer verzögerten Gesetzgebung sein“, betont Rottenbacher. Der AfW fordert daher, entweder auf die praktische Prüfung zu verzichten oder die Übergangsfrist entsprechend zu verlängern.

Anerkennung bestehender 34i-Sachkundenachweise

Positiv bewertet der AfW die vorgesehene Anerkennung bestehender Sachkundenachweise nach Paragraf 34i GewO. Ebenso begrüßt der Verband die Rückkehr zu einer kalenderjährlichen Weiterbildungspflicht – im Gegensatz zur bisher für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter geltenden Drei-Jahres-Regelung, die mit erhöhtem bürokratischem Aufwand verbunden sei. Gleichzeitig regt der AfW an, dass Weiterbildungsinhalte nach Paragraf 34k GewO-neu, die mit den Anforderungen der Paragrafen 34d (VersVermV) und 34c (MaBV) übereinstimmen, auch dort anerkannt werden, um unnötige Doppelungen zu vermeiden.

Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich gegen die gesetzliche Verknüpfung unabhängiger Beratung mit einer ausschließlich honorarbasierten Vergütung. „Der AfW widerspricht dieser Sichtweise entschieden“, heißt es in der Mitteilung. „Auch provisionsbasierte Beratung kann unabhängig und im Sinne des Kunden erfolgen – das beweisen unsere Mitglieder tagtäglich“, betont Frank Rottenbacher.

Der AfW stehe dem weiteren Gesetzgebungsprozess weiterhin konstruktiv zur Verfügung und fordert „eine praxisgerechte Umsetzung, die fairen Wettbewerb gewährleistet und ein einheitliches Schutzniveau für alle Verbraucher schafft“.

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