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Neuer Paragraf 34k GewO: Was auf Kreditvermittler zukommt

Ronald Perschke
Foto: Going Public
Ronald Perschke

Noch in diesem Jahr tritt der neue Paragraf 34k Gewerbeordnung (GewO) in Kraft. Cash. fragte Going-Public-Vorstand Ronald Perschke, wen er betrifft und was er regelt.

Kreditvermittler, die Verbraucherkredite vermitteln, benötigen künftig eine Erlaubnis nach Paragraf 34k GewO. Was bezweckt der Gesetzgeber damit?

Perschke: Die Regelung in der deutschen GewO wird aufgrund einer europäischen Richtlinie aufgenommen werden. Die EU-Richtlinie verfolgt – wie bisherige Regulierungsvorgaben in anderen Finanzproduktbereichen – die Zielsetzung, die Qualität der Finanzberatung von Privatkunden weiter zu steigern. Es geht also um erhöhten Verbraucherschutz. Bei Verbraucherkrediten steht insbesondere im Vordergrund, Überschuldung von Haushalten zu vermeiden, indem die finanziellen Folgen einer Kreditaufnahme durch Kunde und Berater transparent durchdacht werden.

Wie viele Vermittler sind von der Erlaubnispflicht betroffen? 

Perschke: Es gibt leider keine gesicherten Daten. Die niedrigsten Hochrechnungen gehen von mindestens 10.000 Vermittlern aus. Realistischer erscheinen uns Werte zwischen 15.000 und 40.000. Es wird auch sehr darauf ankommen, wie stark beispielsweise akzessorische Vermittler bei Konsumfinanzierungen im Handel durch den Gesetzgeber einbezogen werden.


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Ab wann gilt die neue Regelung und was können Kreditvermittler jetzt schon tun, um sich darauf vorzubereiten? 

Perschke: Deutschland ist aufgrund der EU-Richtlinie verpflichtet, die Regelungen bis November 2025 zu erlassen. Es ist danach eine Umsetzungsfrist für Betroffene bis November 2026 vorgesehen. Vor Erlass der gesetzlichen Regelungen ist es kaum möglich, sich darauf vorzubereiten, da es zum Beispiel bis dahin noch keine anerkannten Qualifikationsprüfungen gibt.

Ist eine „Alte-Hasen“-Regelung vorgesehen? 

Perschke: Eine „Alte-Hasen“-Regelung soll es nicht geben. Paragraf 34i GewO (Verbraucher-Immobiliardarlehen) und Paragraf 34k GewO werden große Schnittmengen haben. Eventuell kommt es daher auch zu einer Anrechnung des i auf den k (ganz oder teilweise). Ob die Übergangsregelung tatsächlich nur ein Jahr betragen wird, bleibt abzuwarten.

Die Fragen stellte Kim Brodtmann, Cash.

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