Öffentliche Aufträge: Wo Startups leichter zum Zug kommen

Startup, Start up Konzept.
Foto: Smarterpix/Rawpixel
Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe. Dennoch haben Startups vielerorts Schwierigkeiten, an diese Mittel zu gelangen.

Öffentliche Aufträge bieten Startups große Chancen, bleiben aber oft schwer zugänglich. Eine neue Vergabe-Landkarte des Digitalverbands Bitkom zeigt, wie unterschiedlich die Bundesländer Direktaufträge regeln – und wo junge Unternehmen besonders hohe Hürden überwinden müssen.

Jährlich vergibt die öffentliche Hand Aufträge in dreistelliger Milliardenhöhe. Dennoch haben Startups vielerorts Schwierigkeiten, an diese Mittel zu gelangen. Mit einer neuen Vergabe-Landkarte macht der Digitalverband Bitkom nun sichtbar, wie unterschiedlich die Bundesländer den Zugang junger Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen gestalten.

Im Mittelpunkt stehen die Wertgrenzen für Direktaufträge. Sie legen fest, bis zu welchem Betrag Behörden Leistungen ohne umfangreiches Vergabeverfahren beauftragen können. Ergänzend berücksichtigt die Karte spezielle Sonderregelungen für Startups. Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst betont: „Wer die Verwaltung digitalisieren will, sollte auch auf Innovationen von Startups setzen.“ Dazu gehöre es, Vergabeverfahren praktikabel zu gestalten und an die Bedingungen junger Unternehmen anzupassen.

Die Unterschiede zwischen den Ländern seien erheblich. „Unsere Vergabe-Landkarte zeigt: In einigen Bundesländern wird es Startups gezielt leicht gemacht, in anderen werden sie ausgebremst“, so Wintergerst.

Große Spanne bei den Direktauftragsschwellen

Die Karte nutzt ein Farbsystem, das sich an der jeweils geltenden Direktauftragsschwelle orientiert. Diese gilt grundsätzlich für alle Unternehmen und damit auch für Startups. In Niedersachsen etwa sind Direktaufträge bis 20.000 Euro möglich. Projekte bis 100.000 Euro können anschließend über vereinfachte Verfahren wie Verhandlungsvergabe oder beschränkte Ausschreibung vergeben werden. Erst darüber greifen formale und zeitintensive Verfahren.


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In anderen Bundesländern liegen die Schwellen deutlich niedriger. Besonders restriktiv ist Sachsen: Dort beträgt die allgemeine Wertgrenze lediglich 500 Euro. Bereits bei Aufträgen ab 501 Euro ist ein aufwändigeres Verfahren erforderlich. Am oberen Ende der Skala steht die von der Europäischen Union festgelegte Höchstgrenze von aktuell 221.000 Euro.

Nur Baden-Württemberg schöpft diese Grenze mit einer Sonderregelung für Startups aus. Für alle übrigen Unternehmen liegt die Schwelle dort bei 100.000 Euro. Hamburg ermöglicht Startups Aufträge bis 100.000 Euro über ein vereinfachtes Verfahren, während im Saarland diese Grenze unabhängig vom Unternehmensalter gilt.

Direktauftrag als Türöffner für Startups

Aus Sicht von Bitkom ist der Direktauftrag für Startups ein zentraler Einstieg in die Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Behörden können bis zu einer festgelegten Grenze nach kurzer Marktprüfung und mit schlanker Dokumentation beauftragen. So lassen sich erste bezahlte Pilotprojekte oder Proof-of-Concepts umsetzen.

Auf dieser Basis kommen anschließend formellere Verfahren zum Einsatz. Bei der Verhandlungsvergabe lädt die Behörde ausgewählte Anbieter ein und verhandelt über Leistung und Preis. Die beschränkte Ausschreibung richtet sich ebenfalls nur an einen begrenzten Kreis von Unternehmen, sieht aber in der Regel keine Verhandlungen vor.

„Baden-Württemberg und Hamburg zeigen, was bei der öffentlichen Vergabe an Startups möglich ist“, sagt Wintergerst. Wenn Direktaufträge transparent und gezielt eingesetzt würden, profitierten Verwaltungen, junge Unternehmen und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gleichermaßen. Ziel müsse es sein, bundeseinheitliche und startup-freundliche Vergaberegeln zu schaffen.

Orientierungshilfe für den Markt

Die Bitkom-Vergabe-Landkarte stellt die Regelungen der Bundesländer übersichtlich dar. In einem Pop-up sind jeweils die Direktauftragsschwelle sowie die Werte für Verhandlungsvergabe und beschränkte Vergabe angegeben. Zusätzlich weist die Karte auf relevante Sonderregelungen hin und bietet eine ergänzende Tabelle zum Download. Die Darstellung soll eine schnelle Orientierung ermöglichen, ersetzt jedoch keine rechtliche Prüfung. Maßgeblich bleiben die jeweiligen Vergabevorschriften in ihrer aktuellen Fassung, betont Bitkom.

Die Vergabe-Landkarte ist online abrufbar unter: www.bitkom.org/Startup-Vergabe-Landkarte

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