Ostseehochwasser 2023: Verbraucherschützer prüfen Sammelklage gegen Versicherer

Foto: Smarterpix/hadot
Die Sturmflut an der Ostsee verursachte in Schleswig-Holstein rund 200 Millionen Euro Schaden, in Mecklenburg-Vorpommern waren es rund 60 Millionen Euro.

Nach dem Ostseehochwasser im Oktober 2023 stehen viele Betroffene trotz Elementarschadenversicherung ohne Entschädigung da. Verbraucherschützer bereiten nun eine Musterfeststellungsklage gegen die Versicherer vor.

Nach dem schweren Ostseehochwasser im Oktober 2023 bereiten norddeutsche Verbraucherschutzorganisationen eine Musterfeststellungsklage gegen mehrere Versicherer vor. Hintergrund ist die Weigerung vieler Gesellschaften, für entstandene Schäden aufzukommen – selbst dann, wenn die Betroffenen eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abgeschlossen hatten. Zur Begründung verweisen die Unternehmen auf den Ausschluss von Sturmfluten in den Vertragsbedingungen.

Für viele Betroffene sei das nicht nachvollziehbar, kritisiert Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BdV): „Sie hatten sich bewusst zusätzlich gegen Überflutungen und andere Naturgefahren absichern wollen. Wenn dann nach einem sturmbedingten Hochwasser an einem Binnenmeer die Leistung verweigert wird, ist das auch rechtlich ziemlich fragwürdig.“


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Der BdV und die Verbraucherzentrale Hamburg wollen gemeinsam rechtlich gegen die aus ihrer Sicht pauschalen Leistungsablehnungen vorgehen. Unterstützt wird das Vorhaben von den Verbraucherzentralen in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.

„Mit unserer Musterfeststellungsklage wollen wir Geschädigten des Ostseehochwassers zu einer Entschädigung verhelfen“, sagt Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Aus unserer Sicht kommen die Versicherten ihrer Verantwortung nicht nach und flüchten sich ins Kleingedruckte. Die Betroffenen benötigen Hilfe und keine juristische Auseinandersetzung.“

Ziel der Klage sei es auch, die grundsätzliche Rechtslage zu klären – etwa die Frage, ob Versicherer den Begriff „Sturmflut“ in Klauseln verwenden dürfen, ohne dabei eindeutig zu machen, was versichert ist und was nicht.

Für eine Musterfeststellungsklage sind mindestens 50 vergleichbare Fälle nötig. Zudem steht die Finanzierung noch aus. „Als Verbraucherverbände können wir die hohen Prozesskosten nicht allein tragen. Wir benötigen daher zweckgebundene Spenden“, erklärt Rehmke. 60.000 Euro werden laut Angaben der Initiatoren benötigt. „Sobald wir diese Summe erreicht haben, können wir die Klage einreichen. Falls das Spendenziel nicht erreicht wird, zahlen wir die Spenden selbstverständlich zurück“, so Klug.

Der BdV bietet an, kostenfrei und unverbindlich zu prüfen, ob Betroffene des Ostseehochwassers sich der geplanten Klage anschließen können. Insbesondere, wenn trotz vorhandener Zusatzversicherung keine Entschädigung gezahlt wurde.

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