Die in der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Phoenix zusammenarbeitenden Anlegerschutzkanzleien Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin, und Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, haben für über 100 ihrer Mandanten Deckungszusagen unterschiedlicher Rechtsschutzversicherer im Betrugsfall der Phoenix Kapitaldienst GmbH, Frankfurt, erreicht.
Besonders kundenfreundlich verhalten sich demnach die Bruderhilfe, Debeka sowie Württembergische, welche per Saldo decken, und zwar unabhängig davon, welche Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) vereinbart sind. In einer Erklärung der ARGE heißt es: ?Zu den weiteren Versicherungsunternehmen haben wir unter dem Strich folgende Erfahrungen gemacht: Wurden ARB 75 vereinbart, wird überwiegend gedeckt, ab ARB 94 wird überwiegend entweder die Deckung verweigert oder nur eingeschränkt auf bestimmte Anspruchsgegner gedeckt. Nach welchen Kriterien hierbei entschieden wird, ist für uns bisher nicht logisch nachvollziehbar.?
Die ARGE-Phoenix will nunmehr in ausgewählten Fällen Musterverfahren gegen Rechtsschutzversicherer führen, sowohl beim Ombudsmann für Versicherungen wie vor Zivilgerichten. Mittels dieser Musterverfahren soll geklärt werden, in welchen Fallkonstellationen und in welchem Umfang die Rechtsschutzversicherer im Betrugsfall Phoenix verpflichtet sind.
Von dem Phoenix-Insolvenzverfahren sind über 30.000 Anleger betroffen, der Gesamtschaden wird auf mindestens einer halben Milliarde Euro geschätzt. ARGE-Phoenix vertritt rund 2.500 Mandanten und hat bereits Forderungen in Höhe von über 50 Millionen Euro beim Nachlassgericht gegen den Nachlass des verstorbenen früheren Phoenix-Geschäftsführers und ?Gesellschafters Dieter Breitkreuz angemeldet.