Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute weist einen Bericht der „Tagesschau“ (ARD) zu angeblichen Vermögensverlusten durch Provisionsberatung entschieden zurück. Der Verband sieht darin eine einseitige Darstellung, die mit der Beratungspraxis in Deutschland nicht übereinstimme.
Auslöser ist ein Beitrag, in dem laut BVK der Eindruck entsteht, Privatanleger würden durch provisionsbasierte Beratung im Lauf ihres Lebens Vermögensverluste von „zehntausenden Euro“ erleiden. Aus Sicht des BVK beruhen diese Aussagen auf theoretischen Modellrechnungen mit Annahmen, die in der Praxis kaum tragfähig seien.
„Was hier als journalistische Aufklärung verkauft wird, ist in Wahrheit eine pauschale Verunglimpfung aller qualifizierten Vermittlerinnen und Vermittler“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Tagesschau konstruiert ein Schreckensszenario, das auf Rechenmodellen aus dem wissenschaftlichen Elfenbeinturm basiert – fernab jeder Realität in der persönlichen Beratung vor Ort.“
Der Verband bemängelt vor allem, dass der Beitrag nicht zwischen mangelhafter Beratung und dem gesetzlich regulierten Provisionssystem unterscheide. So entstehe der Eindruck, Provisionen seien grundsätzlich nachteilig. Diese Schlussfolgerung hält der BVK weder rechtlich noch empirisch für belastbar. Zudem sei die Vergütung der Vermittler nur ein Teil der gesamten Vertragskosten.
„Wer Provisionen dämonisiert, verschweigt bewusst, dass Millionen Menschen in Deutschland hochqualifizierte Beratung in Anspruch nehmen, weil sie für eine Honorarberatung nicht mehrere tausend Euro auf den Tisch legen können“, so Heinz weiter. „Das ist – gerade im Hinblick auf Geringverdiener – sozialpolitisch zynisch und fachlich unredlich. Zudem wurde auch nicht gegengerechnet, wie Honorare über Jahrzehnte hinweg zu Vermögensverlusten führen, weil sie schon vorher dem Altersvorsorgekapital entzogen wurden.“
Der Verband verweist darauf, dass der Vertrieb bereits heute eng reguliert sei. Als Beispiele nennt er die Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD und das Versicherungsaufsichtsgesetz. Beide verpflichten Vermittler dazu, im bestmöglichen Kundeninteresse zu beraten und zu vermitteln.
Heinz wirft dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, komplexe finanzielle Fragen auf zugespitzte Botschaften zu reduzieren. „Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit selbst der öffentlich-rechtliche Rundfunk komplexe finanzielle Zusammenhänge auf reißerische Schlagzeilen reduziert“, kritisiert Heinz scharf. „Hier wird nicht informiert, hier wird Meinung gemacht – und das auf Kosten unseres gesamten Berufsstandes. Dabei haben doch gerade Verbraucher ein Recht auf differenzierte Information – und nicht auf ideologische Zuspitzung.“













