Punkte in Flensburg und Führerscheinentzug – auch für Radfahrer

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Foto: Smarterpix / Ultrasto
Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld.

Rote Ampel überfahren, Zebrastreifen missachtet oder betrunken auf dem Rad: Wer sich auf zwei Rädern danebenbenimmt, riskiert Punkte, Bußgelder und sogar den Führerschein. Besonders Fahranfänger in der Probezeit sollten aufpassen, warnt die R+V-Versicherung.

Wer mit dem Fahrrad bei Rot über die Ampel fährt, riskiert mehr als nur ein Bußgeld: Unter Umständen drohen Punkte in Flensburg und sogar Auswirkungen auf den Führerschein. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.

„Wer mit dem Rad eine rote Ampel missachtet, begeht ein schwerwiegendes Verkehrsvergehen“, sagt Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V. Neben einem Bußgeld von mindestens 60 Euro wird in solchen Fällen auch ein Punkt im Fahreignungsregister fällig. Auch andere Regelverstöße wie das Missachten von Zebrastreifen oder das Gefährden von Fußgängern können entsprechend sanktioniert werden.

Vergehen in der Probezeit

Besonders gravierend sind solche Vergehen für Fahranfänger in der Probezeit: „Wird ein schwerwiegender Verkehrsverstoß mit dem Fahrrad begangen, kann sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern“, erklärt Richter. Zudem müssen Betroffene ein kostenpflichtiges Aufbauseminar absolvieren. Bei wiederholten Verstößen droht sogar der Entzug der Fahrerlaubnis, selbst dann, wenn ausschließlich das Fahrrad genutzt wurde.

Ein weiteres Risiko besteht beim Radfahren unter Alkoholeinfluss. Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntauglich – unabhängig davon, ob man noch sicher fährt. Dann handelt es sich um eine Straftat, die ebenfalls den Führerschein gefährden kann. Zeigt ein alkoholisierter Radfahrer bereits vorher Ausfallerscheinungen oder gefährdet andere, kann die Fahrerlaubnis ebenfalls entzogen werden.

Wichtig zu wissen: Punkte in Flensburg können bereits ab einem Alter von 14 Jahren vergeben werden – auch wenn der oder die Betroffene noch keinen Führerschein besitzt. Das betrifft nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Radfahrer und Fußgänger.

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