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Russland und Metro: Wenn Eigentum bleibt, aber die Kontrolle verloren geht

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Getrennt: Deuschland und Russland
Foto: adobe.stock/luzitanija
Wer international investiert, muss nicht nur fragen, ob er einen Markt betreten darf, sondern auch, wie sich das Unternehmen und seine Ansprüche im Krisenfall schützen lassen.

Die Zwangsverwaltung des Russland-Geschäfts von Metro wirft Fragen auf: Wie weit reichen staatliche Eingriffe? Schadet Russland seiner Wirtschaft? Und wie können europäische Unternehmen ihre Investitionen schützen? Von Sören Premer und  Dr. Tatiana Vukolova

Ende September 2026 wurde das Russland-Geschäft des Düsseldorfer Handelskonzerns Metro unter vorübergehende Zwangsverwaltung gestellt. Nach Unternehmensangaben blieb Metro formal Eigentümerin ihrer russischen Beteiligung, verlor aber die operative Kontrolle. Diese wurde auf die Gesellschaft UK Torg RUS übertragen, die nach Angaben von Metro dem bisherigen Russland-Chef Johannes Tholey gehört. Eigentum und tatsächliche Kontrolle können auseinanderfallen.

Enteignung ohne Eigentumswechsel?

Russland kann auf Grundlage des Präsidialerlasses Nr. 302 vom 25. April 2023 „Über die vorübergehende Verwaltung bestimmter Vermögenswerte“ die vorübergehende Verwaltung von Vermögenswerten ausländischer Investoren anordnen. Die konkrete Übertragung der Verwaltung erfolgt durch gesonderte präsidiale Anordnungen, wie im Fall des Russland-Geschäfts von METRO Ende September 2026.

Auch andere westliche Unternehmen waren betroffen. Eine vorübergehende Verwaltung ist nicht automatisch eine Enteignung. Anteilseigner können Eigentümer bleiben, während ihnen wesentliche Entscheidungsbefugnisse entzogen werden. Wirtschaftlich können die Folgen dennoch schwer wiegen.

Schadet Russland sich selbst?

Kurzfristig kann Russland durch die Übernahme der Verwaltung den Weiterbetrieb sichern, Arbeitsplätze erhalten und Einfluss auf Warenversorgung und Vertriebsstrukturen gewinnen. Langfristig steigt jedoch das Risiko für das Investitionsklima: Wer den Verlust seiner Kontrolle befürchten muss, wird neue Investitionen eher zurückstellen oder höhere Risikoprämien verlangen.

Gerade im Großhandel sind internationale Beschaffungsnetze, IT-Systeme, Finanzierung und Managementwissen wertvoll. Eine eingesetzte Verwaltung kann Standorte weiterbetreiben, aber die Vorteile einer internationalen Konzernanbindung nicht ohne Weiteres ersetzen. Im russischen Einzel- und Großhandel könnten sich deshalb Lieferbeziehungen, Sortiment, Wettbewerb und Kosten verändern. Ob Engpässe oder Preissteigerungen folgen, hängt von Bezugsquellen und Marktverlauf ab.

Was bewirken europäische Sanktionen?

Die EU beschränkt unter anderem den Handel mit bestimmten Gütern, Dienstleistungen und Finanztransaktionen. Sanktionen können Technologiezugang erschweren, Beschaffung verteuern und Investitionen hemmen. Russland kann Lieferwege verlagern; das beseitigt die Kosten und Beschränkungen nicht zwangsläufig.

Eine russische Zwangsverwaltung macht nicht automatisch sämtliche Geschäfte mit der betroffenen Gesellschaft nach EU-Recht unzulässig. Entscheidend sind die Beteiligten, tatsächliche Kontrollverhältnisse, konkrete Leistungen und gegebenenfalls Ausnahmen oder Genehmigungen. Eine pauschale Gleichsetzung von russischer Verwaltung und Kontrolle durch sanktionierte Personen wäre rechtlich falsch.

Die EU kann betroffene Investoren diplomatisch unterstützen, bestehende Sanktionen konsequent durchsetzen und weitere gezielte Maßnahmen prüfen. Zusätzliche Verbote sollten jedoch rechtlich tragfähig sein und ihre wirtschaftlichen Nebenwirkungen berücksichtigen.

Verträge, IT und Immobilien: Was bleibt möglich?

Für Unternehmen beginnt nach einem Kontrollwechsel die praktische Arbeit. Ein Beispiel: Eine deutsche Muttergesellschaft stellt ihrer russischen Tochter Software und IT-Dienstleistungen bereit. Wenn die Leitung wechselt, muss sie prüfen, ob Leistungen fortgesetzt werden dürfen, wer Zahlungen auslöst und welche Personen Zugang zu sensiblen Daten erhalten. Das ist ein allgemeines Szenario, keine Feststellung über Vertragsbeziehungen bei Metro.

Zu untersuchen sind auch Lizenzen, konzerninterne Finanzierungen, offene Forderungen und Kündigungsrechte. Nicht jede Leistung ist verboten; ebenso wenig darf ihre Zulässigkeit ungeprüft unterstellt werden. Sanktionsrecht, Vertragsrecht und Informationssicherheit greifen ineinander.

Bei Immobilien kommt es darauf an, wem Grundstücke und Gebäude rechtlich gehören. Sind sie Vermögen einer russischen Tochtergesellschaft, kann eine neue Verwaltung Einfluss auf Nutzung und Verwertung gewinnen, ohne dass das Grundstückseigentum formal übertragen wird. Maßgeblich sind russisches Recht, Eigentümerstruktur und konkrete Maßnahme.

Entschädigung und Bilanzierung

Investitionsschutzabkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Ansprüche wegen indirekter Enteignung oder Verletzung anderer Schutzstandards eröffnen. Ob ein Abkommen anwendbar ist, hängt unter anderem von Investitionsstruktur, Schutzbereich und Verfahrensvoraussetzungen ab. Ein Anspruch garantiert keine Zahlung: Schiedsverfahren können lange dauern, und die Vollstreckung kann schwierig sein. Unternehmen sollten deshalb Unterlagen, Entscheidungsabläufe und Schäden frühzeitig dokumentieren.

Auch die Rechnungslegung kann betroffen sein. Nach IFRS 10 ist für die Konsolidierung nicht allein die Beteiligungsquote entscheidend, sondern die tatsächliche Beherrschung. Ein Kontrollverlust kann eine Entkonsolidierung auslösen; Forderungen und Beteiligungen können neu zu bewerten sein. Welche Folgen im Einzelfall eintreten, müssen Finanzfunktion und Abschlussprüfer anhand der tatsächlichen Rechte beurteilen.

Was folgt für Unternehmen?

Metro’s konkrete Handlungsoptionen lassen sich ohne Einblick in interne Vorgänge nicht beurteilen. Der Fall ist kein Beleg für mangelnde Vorsorge. Er zeigt vielmehr, dass selbst erkannte geopolitische Risiken durch staatliche Entscheidungen plötzlich eine neue Qualität erreichen können.

Für andere Unternehmen ergeben sich klare Aufgaben: Kontroll- und Zugriffsrechte feststellen, Zahlungsströme und Verträge überprüfen, sensible IT-Verbindungen absichern, Sanktionsrisiken neu bewerten sowie bilanzielle und investitionsschutzrechtliche Folgen klären. Das verlangt ein abgestimmtes Vorgehen von Geschäftsleitung, Recht, Compliance, Finanzen und IT - nicht nur eine isolierte Rechtsprüfung.

Die Lehre aus dem Fall Metro reicht über Russland hinaus: Rechtliches Eigentum garantiert keine wirtschaftliche Kontrolle. Wer international investiert, muss nicht nur fragen, ob er einen Markt betreten darf, sondern auch, wie sich das Unternehmen und seine Ansprüche im Krisenfall schützen lassen.

Über die Autor: Sören Premer ist Partner bei Rödl und berät Unternehmen im Außenwirtschaftsrecht, insbesondere zu Sanktionen, Exportkontrolle und internationalen Handelsrisiken. Dr. Tatiana Vukolova ist Associate Partnerin bei Rödl und berät Unternehmen im Außenwirtschaftsrecht, insbesondere zu EU-Sanktionen, Exportkontrolle und internationalen Handelsrisiken.

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