„Die Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) schaffen insoweit Klarheit, dass wer künftig eine neue Heizung in der eigenen Immobilie einbaut, dies weiterhin technologieoffen tun kann. Neben Wärmepumpen, Fernwärme und hybriden Lösungen bleiben auch einzelne Gas- oder Ölheizungen zulässig.
Zugleich gilt: Die Wärmewende wird nicht abgeschafft. Sie wird nur anders organisiert. Das GMG setzt auf marktwirtschaftliche Steuerung statt auf Verbote. Der Umstieg soll über CO₂-Kosten und eine verpflichtende Beimischung klimafreundlicher Gase erfolgen. Dass künftig der Energiepreis lenkt und nicht das Ordnungsrecht, begrüße ich. So kann Klimaschutz im Gebäudebereich wirtschaftlich tragfähig und sozial ausgewogen gelingen.
Das bedeutet aber auch: Wer dauerhaft auf fossile Energien setzt, muss mittelfristig mit deutlich steigenden Heizkosten rechnen. Aus Sicht der Bausparkasse Schwäbisch Hall ist deshalb klar: Eigentümerinnen und Eigentümer sollten das GMG nicht als Einladung zum Abwarten verstehen. Wirtschaftlich rechnet sich der Umstieg auf erneuerbare Energien mittel- und langfristig.
Ein wichtiges Signal ist zudem, dass die Förderung für klimafreundliche Heizungen mindestens bis 2029 bestehen bleiben soll. Entscheidend wird bei der gesetzlichen Ausgestaltung sein, dass die Förderung verlässlich ist und mit ausreichenden Haushaltsmitteln ausgestattet wird. Nach einer Phase der Verunsicherung brauchen Eigentümerinnen und Eigentümer vor allem eines: Klarheit und Stabilität beim Förderrahmen.“












