EXKLUSIV

Supervermächtnis: Wie Sie clever Steuern bei der Erbschaft sparen

Margit Winkler
Foto: Deutsches Privatinstitut Generationenberatung
Margit Winkler

Berater können auf eine sehr attraktive Möglichkeit bei der Gestaltung von Testamenten hinweisen, ihre Kompetenz damit steigern, künftige Vermächtnisse aus dem Vermögen separieren und renditestark anlegen. Gastbeitrag von Margit Winkler, Deutsches Privatinstitut Generationenberatung

Generationenberater (IHK) kennen ausgezeichnete Möglichkeiten, um steueroptimierte Regelungen im Testament zu verankern. Erstaunlicherweise nutzen viele Notare das Supervermächtnis nicht, obwohl es den Hinterbliebenen erhebliche steuerliche Vorteile bietet und diese handlungsfähig macht. Während Notare hervorragende Juristen sind, fehlt oft die Spezialisierung auf das Erbrecht.


Das könnte Sie auch interessieren:

Was ist ein Supervermächtnis?

Das Super- oder Zweckvermächtnis ist in Paragraf 2156 BGB geregelt: „Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen.“

Beispielsweise kann im „Berliner Testament“ der überlebende Ehegatte als Alleinerbe mit der Verpflichtung belastet werden, einen bestimmten Vermögensanteil als Vermächtnis an die gemeinsamen Kinder zu übertragen. Auf diese Weise können die steuerlichen Freibeträge optimal genutzt werden.

Noch vorteilhafter: Auch die Kinder können innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall Vermögensanteile an ihre eigenen Kinder (die Enkel des Erblassers) weitergeben, wodurch weitere steuerliche Freibeträge genutzt werden.

Die Hauptvorteile des Supervermächtnisses: maximale Nutzung der steuerlichen Freibeträge beim Tod des Erstversterbenden; flexible Umsetzung durch den Hinterbliebenen innerhalb eines festgelegten Zeitraums; steuerliche Entlastung für die Erben

Beispielrechnung

Erblasservermögen (ohne steuerfreies Familienheim): 1.700.000 Euro

Erbfolge im Berliner Testament:

Ohne Supervermächtnis:

  • Ehefrau erbt: 1.700.000 Euro
  • Freibetrag: 500.000 Euro
  • Zu versteuern: 1.200.000 Euro
  • Steuerlast (15 Prozent): 180.000 Euro

    Mit Supervermächtnis:
  • Ehefrau vermacht je 600.000 Euro an die Kinder
  • Jedes Kind gibt je 200.000 Euro an seine eigenen Kinder weiter
  • Die steuerlichen Freibeträge des Verstorbenen werden optimal genutzt
  • Steuerlast: null Euro

Fazit: Ein juristisch einwandfrei formuliertes Testament mit einem Supervermächtnis kann erhebliche Steuerersparnisse bringen.

Margit Winkler ist Geschäftsführerin des Deutschen Privatinstituts Generationenberatung.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments