Generationenberater (IHK) kennen ausgezeichnete Möglichkeiten, um steueroptimierte Regelungen im Testament zu verankern. Erstaunlicherweise nutzen viele Notare das Supervermächtnis nicht, obwohl es den Hinterbliebenen erhebliche steuerliche Vorteile bietet und diese handlungsfähig macht. Während Notare hervorragende Juristen sind, fehlt oft die Spezialisierung auf das Erbrecht.
Was ist ein Supervermächtnis?
Das Super- oder Zweckvermächtnis ist in Paragraf 2156 BGB geregelt: „Der Erblasser kann bei der Anordnung eines Vermächtnisses, dessen Zweck er bestimmt hat, die Bestimmung der Leistung dem billigen Ermessen des Beschwerten oder eines Dritten überlassen.“
Beispielsweise kann im „Berliner Testament“ der überlebende Ehegatte als Alleinerbe mit der Verpflichtung belastet werden, einen bestimmten Vermögensanteil als Vermächtnis an die gemeinsamen Kinder zu übertragen. Auf diese Weise können die steuerlichen Freibeträge optimal genutzt werden.
Noch vorteilhafter: Auch die Kinder können innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall Vermögensanteile an ihre eigenen Kinder (die Enkel des Erblassers) weitergeben, wodurch weitere steuerliche Freibeträge genutzt werden.
Die Hauptvorteile des Supervermächtnisses: maximale Nutzung der steuerlichen Freibeträge beim Tod des Erstversterbenden; flexible Umsetzung durch den Hinterbliebenen innerhalb eines festgelegten Zeitraums; steuerliche Entlastung für die Erben
Beispielrechnung
Erblasservermögen (ohne steuerfreies Familienheim): 1.700.000 Euro
Erbfolge im Berliner Testament:
Ohne Supervermächtnis:
- Ehefrau erbt: 1.700.000 Euro
- Freibetrag: 500.000 Euro
- Zu versteuern: 1.200.000 Euro
- Steuerlast (15 Prozent): 180.000 Euro
Mit Supervermächtnis: - Ehefrau vermacht je 600.000 Euro an die Kinder
- Jedes Kind gibt je 200.000 Euro an seine eigenen Kinder weiter
- Die steuerlichen Freibeträge des Verstorbenen werden optimal genutzt
- Steuerlast: null Euro
Fazit: Ein juristisch einwandfrei formuliertes Testament mit einem Supervermächtnis kann erhebliche Steuerersparnisse bringen.
Margit Winkler ist Geschäftsführerin des Deutschen Privatinstituts Generationenberatung.