Die Vorsitzende der Mittelstandsunion, Gitta Connemann (CDU), will die Berechnung der Rente mit 63 ändern. Künftig sollen reine Arbeitsjahre zählen, nicht mehr die bisherigen Beitragsjahre. Das sagte Connemann im Sender Welt TV, wie die Nachrichtenagentur dpa-AFX berichtet. Einen solchen Schritt hält sie allerdings erst nach einem Kabinettsbeschluss zur Rentenreform und den anschließenden parlamentarischen Verhandlungen für umsetzbar.
„Arbeitsjahre statt Beitragsjahre wäre ein gangbarer Weg“, sagt Connemann. Sie kritisiert, dass die heutige Regelung vor allem auf angesammelte Beitragsjahre abstellt - unabhängig davon, in welchem Beruf diese erworben wurden.
Wie die Rente mit 63 heute funktioniert
Die Rente mit 63 setzt 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung voraus. Wer so lange eingezahlt hat, darf vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge aufhören zu arbeiten. Bei der Einführung dieser Regelung lag die Grenze tatsächlich bei 63 Jahren. Inzwischen gilt das nur noch für ältere Jahrgänge. Wer 1964 oder später geboren wurde, erreicht die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren erst mit 65.
In die 45 Jahre fließen nicht nur Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder Selbstständigkeit ein. Auch Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Geburtstag des Kindes zählen mit, ebenso Pflegezeiten sowie Wehr- oder Zivildienst. Hinzu kommen Anrechnungszeiten für den Bezug von Sozialleistungen wie Krankengeld.
Rente mit 63 im Koalitionsstreit zwischen Union und SPD
Im Zuge der Rentenreform ist die Rente mit 63 erneut zum zentralen Streitpunkt zwischen den Koalitionspartnern geworden. Nach Ansicht von Connemann profitieren heute nicht mehr vorrangig Berufsgruppen wie Dachdecker, für die die Regelung einst gedacht war.
Tags zuvor hatte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf betont, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren solle erhalten bleiben. Die Rentenkommission der Bundesregierung hatte im Sommer bereits vorgeschlagen, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte komplett zu streichen. Dagegen sprechen sich die SPD und die drei CDU-Ost-Ministerpräsidenten für den Erhalt der Regelung aus.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bekräftigte zuletzt erneut seinen Wunsch, die Vorschläge der Rentenkommission möglichst unverändert umzusetzen. Arbeitsminister Alexander Schweitzer (SPD) soll einen eigenen Reformentwurf vorlegen. Trotz der Differenzen äußerte er sich zuversichtlich: Er rechne mit einem tragfähigen Kompromiss.
Diskussion um Erziehungs- und Pflegezeiten im Bundestag
Laut einem Bericht der „Bild“-Zeitung erörtern Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein Modell zu Erziehungs- und Pflegezeiten. Diese Zeiten würden bei der Berechnung künftig gar nicht mehr oder nur noch eingeschränkt zählen.
„Wir weisen diese Spekulation zurück“, sagt Marc Biadacz (CDU), Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Soziales der Unionsfraktion. Es entspreche nicht der Haltung der Fraktion, Versicherten schon nach 45 Jahren Berufstätigkeit grundsätzlich einen abschlagsfreien Rentenzugang zuzusichern. Zugleich verwies er auf das parlamentarische Verfahren. Dort würden die Koalitionsfraktionen aus CDU, CSU und SPD den künftigen Renteneintritt noch beraten.
Auch innerhalb der SPD regt sich Widerstand gegen Kürzungen bei den Erziehungszeiten. Fraktionsvize Dagmar Schmidt bezeichnete die Rente nach 45 Versicherungsjahren gegenüber „Bild“ als Ausdruck von Respekt vor Lebensleistung.
Kritik von Sozialverbänden an den Plänen
Auch bei der Kritik der Sozialverbände steht die Rente mit 63 im Mittelpunkt. Heide Mertens, Vorstandsmitglied im Deutschen Frauenrat, warnte vor einem Ausklammern von Pflege- und Erziehungszeiten. Das zeige Ignoranz gegenüber dem Wert dieser Arbeit und der höheren Armutsgefährdung von Rentnerinnen. VdK-Präsidentin Verena Bentele sprach von einem schwerwiegenden sozialpolitischen Fehlgriff.
Im Vorjahr gingen nach Angaben von Bentele 145.000 Männer und 117.000 Frauen erstmals abschlagsfrei nach 45 Jahren in Rente. Die Hälfte der Frauen bekomme demnach weniger als 1.450 Euro Rente. Grund dafür sei nicht zu wenig Arbeit, sondern der Verzicht auf bezahlte Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung oder Pflege.















