Streit um Verwaltungskosten: Warum der Vergleich von GKV und PKV hakt

Systemvergleich GKV versus PKV
Foto: Cash./KI-generiert
Die Diskussion um die Effizienz des Gesundheitssystem nimmt zu.

Die Debatte über Einsparpotenziale in der Krankenversicherung verlagert sich zunehmend auf die Verwaltungskosten. Der PKV-Verband widerspricht dabei der Darstellung des GKV-Spitzenverbands und stellt eigene Zahlen gegenüber. Doch der Vergleich hat Tücken.

Die Diskussion um steigende Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nimmt an Schärfe zu. Und mit ihr die Debatte über Effizienzreserven im System. Während Politiker eine Reduzierung der Krankenkassen fordern, verteidigt der GKV-Spitzenverband die bestehenden Strukturen und verweist auf vermeintlich höhere Verwaltungskosten in der privaten Krankenversicherung (PKV). Der PKV-Verband hält dagegen und legt einen eigenen Faktencheck vor.

Politischer Druck wächst

Angesichts prognostizierter Milliardenlücken verschärft sich der Reformdruck. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sieht für das Jahr 2027 ein mögliches Defizit von bis zu 14 Milliarden Euro. Stimmen aus der Politik fordern deshalb strukturelle Änderungen. So kritisierte etwa der CSU-Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, die hohe Zahl an Krankenkassen. Auch SPD-Politiker Jochen Ott sowie CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger sehen Einsparpotenziale – insbesondere bei den Verwaltungskosten.

Diese liegen laut aktuellen Zahlen bei rund 12,6 Milliarden Euro jährlich. Vertreter der GKV verweisen jedoch darauf, dass die Verwaltungskostenquote der PKV höher sei – ein Vergleich, den der PKV-Verband entschieden zurückweist.

Zahlenvergleich mit unterschiedlicher Aussagekraft

Auf Basis aktueller Daten ergibt sich zunächst ein anderes Bild. In der GKV beliefen sich die Leistungsausgaben 2024 auf 327,4 Milliarden Euro, die Verwaltungskosten auf 12,6 Milliarden Euro. Das entspricht einer Quote von 3,9 Prozent beziehungsweise 169 Euro pro Versichertem. In der PKV lagen die Leistungsausgaben bei 36,5 Milliarden Euro und die Verwaltungskosten bei 1,15 Milliarden Euro.

Die Quote beträgt damit 3,16 Prozent beziehungsweise 132 Euro pro Vollversichertem. Nach Darstellung des PKV-Verbandes arbeitet die private Krankenversicherung damit sowohl relativ als auch absolut effizienter.

Systemunterschiede verzerren den Vergleich

Der Verband kritisiert jedoch grundsätzlich die Vergleichbarkeit der Zahlen. Denn die ausgewiesenen Verwaltungskosten der GKV bildeten nur einen Teil der tatsächlichen Aufwendungen ab. Viele Verwaltungsaufgaben seien im GKV-System ausgelagert. So übernehmen etwa die Kassenärztlichen Vereinigungen zentrale Funktionen wie die Abrechnung ärztlicher Leistungen oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Diese Kosten tauchen in der offiziellen Verwaltungskostenquote nicht auf.

Ähnlich verhält es sich beim Beitragseinzug. Für gesetzlich Versicherte übernehmen Arbeitgeber diese Aufgabe, ohne dass ihnen die Kosten erstattet werden. Auch bei Rentnern trägt die Rentenversicherung entsprechende Aufwände. In der PKV hingegen werden solche Tätigkeiten vollständig von den Versicherern selbst organisiert und entsprechend als Verwaltungskosten verbucht.


Das könnte Sie auch interessieren:

Hinzu kommen Unterschiede in der Buchungssystematik. Ausgaben für Prävention gelten in der GKV als Leistungsausgaben, während sie in der PKV den Verwaltungskosten zugerechnet werden. Nach Ansicht des PKV-Verbandes führt dies zu einer systematischen Verzerrung zugunsten der GKV.

Kritik an GKV-Rechnungsmethodik

Besonders deutlich widerspricht der PKV-Verband der vom GKV-Spitzenverband genannten Quote von rund elf Prozent Verwaltungskosten in der PKV. Diese komme nur zustande, weil zusätzlich zu den Verwaltungskosten auch Vertriebs- und Abschlusskosten einbezogen würden.

Ein solcher Vergleich greife zu kurz, argumentiert die PKV. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die durch die Versicherungspflicht automatisch neue Mitglieder gewinnt, müsse die PKV aktiv im Wettbewerb um Kunden werben. Die dafür notwendigen Beratungs- und Vertriebsleistungen seien systembedingt und daher nicht mit klassischen Verwaltungskosten gleichzusetzen.

Vergleich bleibt schwierig

Unterm Strich zeigt der Streit vor allem eines: Ein direkter Vergleich der Verwaltungskosten von GKV und PKV ist nur eingeschränkt aussagekräftig. Zu unterschiedlich sind Struktur, Aufgabenverteilung und Buchungslogik beider Systeme. Während die GKV politisch unter wachsendem Reformdruck steht, dürfte die Debatte über Effizienz und Kostenstrukturen damit weiter an Bedeutung gewinnen – nicht zuletzt im Spannungsfeld zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.


Top-Ergebnisse bei Markt-Mediastudien


Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtigen bei
0 Comments
Inline-Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen