Verband fordert Rentenreformen zur Stärkung des Mittelstands und der bAV

Manfred Baier
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Manfred Baier

Das Neugeschäft mit pauschaldotierten Unterstützungskassen hat sich 2025 deutlich verlangsamt. Der zuständige Bundesverband macht dafür die schwache Wirtschaftslage verantwortlich und fordert Reformen im Rentenrecht.

Der Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse e.V. blickt verhalten auf das Jahr 2025 zurück. Das Neugeschäft im versicherungsfreien Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge lag bezogen auf den Bestand bei unter zehn Prozent. In den Jahren zuvor hatte der Zuwachs jeweils rund 20 Prozent betragen. Als Hauptgrund nennt der Verband die angespannte gesamtwirtschaftliche Lage.

Vorstandsvorsitzender Manfred Baier sieht vor allem den Mittelstand unter Druck: „Gerade im Mittelstand, der klassischen Klientel der U-Kassen, konzentrieren sich die Unternehmen auf Bestandssicherung. Versorgungswerke für die eigene Belegschaft stehen da erstmal weiter hinten an. Die Wenigsten erkennen in dieser Situation die Auswirkungen der U-Kasse als Innenfinanzierungsinstrument und als Mittel im Kampf gegen den Fachkräftemangel.“


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Nach Schätzung des Verbandes haben in den vergangenen zehn Jahren knapp 15.000 Unternehmen in Deutschland ein firmeneigenes Versorgungswerk über eine pauschaldotierte Unterstützungskasse eingerichtet. Das gesamte Versorgungsvolumen beläuft sich demnach auf einen mittleren zweistelligen Milliardenbetrag. Rund 200 spezialisierte Beratungsunternehmen mit insgesamt knapp 1.000 angebundenen Beratern begleiten diese Modelle.

Angesichts der derzeit schwachen Konjunktur setzt der Verband nun auf Impulse aus der Politik im Rahmen der für 2026 angekündigten Rentenreformen. Kritik übt der pdUK-Bundesverband insbesondere an den steuerlichen Grundlagen. Die Förderung stütze sich noch immer auf veraltete Sterbetafeln und einen Rechnungszins aus dem Jahr 1946. Gefordert werden eine Absenkung des Rechnungszinses, die Umstellung auf die Heubeck-Rechttafeln sowie eine Vereinfachung von Regelungen wie der Anlage 1 zu Paragraf 4d Einkommensteuergesetz, um die Modelle transparenter zu machen.

Baier betont den Handlungsbedarf aus Sicht der Branche: „Wenn die Regierung es mit einer Stärkung des Rentensystems ernst meint, dann sollte sie bei solchen Grundlagen anfangen. Sie würde mit einer unbürokratischen Dynamisierung in diesem bAV-Durchführungsweg nicht nur den Mittelstand stärken, sondern mit einer stärkeren Verbreitung dort auch den Menschen zu einer ordentlichen Zusatzrente verhelfen.“

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