Verband ZIA begrüßt Gesetz zum „Solarpaket I“ – und will mehr

Ein Balkonkraftwerk ist auch für ältere Häuser geeignet
Foto: Bildagentur PantherMedia / astrid208
Sogenannte "Balkonkraftwerke" werden immer beliebter (Symbolbild).

Der Bundestag hat heute ein Gesetzesvorhaben zum "Solarpaket I" verabschiedet, das unter anderem Erleichterungen für Dach- und Balkon-Solaranlagen enthält. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, begrüßt den Bundestagsbeschluss.

„Damit werden viele Hemmnisse für den Ausbau der Photovoltaik aus dem Weg geräumt, wie beispielsweise die Lockerung der Anlagenverklammerung und die Neueinführung der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, kommentiert ZIA-Geschäftsführer Dr. Joachim Lohse.

Die Ampel-Koalition denke in einem ebenfalls heute beschlossenen Entschließungsantrag zudem über ein folgendes Solarpaket II nach. „Das ist genau der richtige Weg. Bis zur Bundestagswahl im kommenden Jahr haben wir ein Zeitfenster für weitere notwendige Reformen, das die Bundesregierung unbedingt nutzen sollte, um Hindernisse für den PV-Ausbau in der Immobilienwirtschaft zu beseitigen“, so Lohse weiter.


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Der ZIA fordert insbesondere, das Aufsichts- und Steuerrecht müsse „zeitgemäß ausgestaltet werden“. Viele Großdächer von Gewerbeimmobilien wie Einkaufscentern oder Logistikimmobilien würden nur deshalb nicht für Solarstrom genutzt, weil das Aufsichtsrecht Restzweifel an der Zulässigkeit einer Investition in PV-Aufdachanlagen offenlasse und das Investmentsteuerrecht dem Erwerb und Betrieb von Anlagen zum Erzeugen erneuerbarer Energien Grenzen setze.

Für Immobilien-Spezialfonds gelten demnach noch sehr enge Grenzen für die sogenannte aktive unternehmerische Bewirtschaftung. Dies betrifft auch die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen. Diese ist aktuell nur dann steuerlich unproblematisch, wenn die daraus erzielten Einnahmen weniger als 20 Prozent der Gesamteinnahmen des Fonds betragen. Bei Immobilien-Spezialfonds kann das Überschreiten dieser Grenze zu einem sogenannten Statusverlust führen, woraus weit überschießende steuerliche Belastungen folgen.

„Investitionen ausgebremst“

Problematisch laut ZIA: Das Einhalten dieser Grenzen lässt sich nicht im Vorfeld planen. Zum Beispiel Mietausfälle und Ergebnisse von nachgelagerten Betriebsprüfungen seien unbekannte Größen. „Die weitreichenden Folgen eines Statusverlustes führen in der Praxis dazu, dass solche Anlagen de facto nur in sehr geringem Umfang oder gar nicht installiert und betrieben werden. Investitionen werden so ausgebremst und unnötige Hürden auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität im Gebäudesektor aufgebaut“, so der ZIA.

Daneben fordert der Verband Verbesserungen bezüglich der Netzeinspeisung von Reststrom nach Eigenverbrauch/Direktvermarktung und die Beschleunigung der Netzanschlussverfahren.

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