Versicherer zum Betriebsrentenstärkungsgesetz: Reform mit Potenzial, aber Luft nach oben

Moritz Schumann, stellvertretender Geschäftsführer des GDV.
Foto: GDV
Moritz Schumann, GDV: "Die Einschränkunge nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln."

Die Bundesregierung will die betriebliche Altersversorgung vor allem für Geringverdiener und in kleineren Betrieben ausbauen. Die Versicherungswirtschaft fordert mehr Mut bei Opting-Out-Regelungen und Kapitalanlage.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) begrüßt die geplante Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes grundsätzlich. Ziel der Novelle ist es, mehr Beschäftigte für die betriebliche Altersversorgung zu gewinnen – insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie bei Geringverdienern. Aus Sicht der Versicherer geht die Reform in die richtige Richtung, setzt wichtige Impulse. Gleichzeitig bleibt die Reform aber in zentralen Punkten hinter den Erwartungen zurück, kritisiert der GDV.

„Starke Betriebsrenten sind ein wichtiger Baustein für die Altersvorsorge. Trotzdem nutzen sie viele Beschäftigte bisher nicht. Es ist gut, dass sich das nun ändern soll“, sagt Moritz Schumann, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des GDV. Der Verband hat inzwischen seine Stellungnahme zum Gesetzentwurf eingereicht.

Daumen hoch für Ausweitung der Förderung

Positiv bewertet der GDV unter anderem die geplante Ausweitung der Geringverdienerförderung sowie deren Kopplung an die jährliche Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung. Auch dass die Reform nicht ausschließlich auf tarifgebundene Sozialpartnermodelle abzielt, sondern breitere Zielgruppen adressiert, wird begrüßt. Dadurch könnten insbesondere Unternehmen ohne Tarifbindung erreicht werden – ein Bereich, in dem die Betriebsrente bislang wenig verbreitet ist.

Kritisch sieht der Verband hingegen die Einschränkung des sogenannten Opting-Out-Verfahrens. Nach aktuellem Entwurf sollen nur nicht-tarifgebundene Unternehmen ihre Beschäftigten automatisch in eine betriebliche Altersversorgung einbeziehen können, sofern diese nicht aktiv widersprechen. „Diese Einschränkung nimmt einer sinnvollen Maßnahme den Wind aus den Segeln“, so Schumann. Der GDV plädiert dafür, das Opting-Out für alle Unternehmen zu öffnen. „Es sollten möglichst viele Unternehmen involviert werden – auch tarifgebundene“, so Schumann weiter.


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Auch bei den Kapitalanlagevorgaben sehen die Versicherer Nachbesserungsbedarf. Zwar sollen Pensionskassen künftig chancenorientierter anlegen dürfen, für andere Durchführungswege bleibt der Spielraum jedoch begrenzt. Der GDV schlägt vor, die derzeit geltende Mindestbeitragsgarantie von 100 auf 80 Prozent zu senken. Das ermögliche höhere Renditechancen bei vertretbarem Risiko – ein aus Sicht der Versicherer überfälliger Schritt, um die Attraktivität der Betriebsrenten weiter zu steigern.

Forderung: Stärkung der kapitalgedeckten Vorsorge

Angesichts der angespannten Haushaltslage und der wachsenden Belastung der umlagefinanzierten Rentensysteme mahnt der GDV zudem zur Stärkung kapitalgedeckter Vorsorgemodelle. Private und betriebliche Renten könnten langfristig dazu beitragen, den Bundeshaushalt zu entlasten und die Altersvorsorge breiter aufzustellen. Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sei dabei ein wichtiges Signal – dürfe aber kein halber Schritt bleiben.

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