VGF lehnt Gesetzentwurf zum ?Effektengeschäft? ab

Der Verband geschlossene Fonds e.V. (VGF), Berlin, lehnt den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) für die Definition eines erlaubnispflichtigen ?Effektengeschäfts? vehement ab.

Der Vorschlag sei ?vollkommen ungeeignet?, um bestimmte Anlagemodelle, die Anlegern in der Vergangenheit Schaden zugefügt haben, zu unterbinden und würde ?faktisch zum ?Aus? für teils seit Jahren bestehende Beteiligungsprodukte führen?, so der Verband. Es stehe zu befürchten, dass ?der Finanzplatz Deutschland enormen Schaden nehmen würde?. Auch geschlossene Fonds würden ?in erheblichen Maßen betroffen?, befürchtet der VGF.

Hintergrund: Das BMF will im Kreditwesengesetz (KWG) den Tatbestand des ?Finanzkommissionsgeschäfts? durch das ?Effektengeschäft? ersetzen. Danach soll die ?Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für andere? erlaubnispflichtig werden. Das könnte dazu führen, dass geschlossene Fonds zum Beispiel für Investitionen in Aktien, Investmentfonds oder Zertifikate künftig eine Zulassung als Kreditinstitut benötigen (cash-online berichtete hier).

?Schnellschuss?

Der VGF moniert, dass bestimmte Absicherungsinstrumente dann nicht mehr möglich wären. Zudem würden auch Konzeptionen unter die Neuregelung fallen, die zum Beispiel – lediglich zur Vereinfachung der Verwaltung oder zur leichteren Prospektierbarkeit – über Zertifikate oder Genussscheine in Immobilien oder Schiffe investieren. Selbst die vorübergehende Anlage freier Mittel im Rahmen des Liquiditätsmanagements in Geldmarktpapieren würde in Frage gestellt werden.

In seiner 13-seitigen Stellungnahme gegenüber dem Ministerium kritisiert VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba zudem unter anderem, das Vorhaben sei nicht europarechtskonform und widerspreche der Systematik des KWG. ?Der vorgelegte Gesetzentwurf erweckt insgesamt den Verdacht, als ?Schnellschuss? unter dem alleinigen Eindruck der deutlichen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2008 entstanden zu sein?, urteilt Romba. Das Gericht hatte zwei Verfügungen gekippt, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit der Begründung unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte gegen den Frankfurter Anbieter Gamag ergangen waren. (sl)

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