Bei der Versicherungsombudsfrau sind im Jahr 2025 insgesamt 28.904 Anträge auf Durchführung eines Streitbeilegungsverfahrens eingegangen. Mit 28.014 Eingaben richtete sich der überwiegende Teil der Beschwerden gegen Versicherungsunternehmen. Weitere 360 Anträge betrafen Versicherungsvermittler, 530 Eingaben fielen nicht in den Zuständigkeitsbereich der Schlichtungsstelle. Das Beschwerdeaufkommen bleibt damit hoch.
6.959 Anträge werden als unzulässig abgewiesen. 16.737 Verfahren gelten als zulässig beendet. Zum 31. Dezember 2025 befanden sich noch 8.452 Beschwerden in Bearbeitung. Viele Verbraucher müssen somit über Monate auf eine Klärung ihres Anliegens warten. Die Ombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf weist darauf hin, dass ein Teil der Verfahren aus organisatorischen und gesetzlichen Gründen nicht bis zum Jahresende abgeschlossen werden konnte.
Die Beschwerden betreffen nahezu alle Sparten der privaten Versicherungswirtschaft mit Ausnahme der Kranken- und Pflegeversicherung. Besonders häufig geraten Versicherer in den Bereichen Rechtsschutz, Kraftfahrt und Lebensversicherung mit ihren Kunden in Konflikt.
Rechtsschutz- und Kfz-Versicherungen besonders streitanfällig
Mit 4.511 Verfahren stehen Rechtsschutzversicherungen an der Spitze der Statistik. Es folgen Kfz-Kaskoversicherungen mit 4.428 Beschwerden sowie Lebensversicherungen mit 3.246 Fällen. Auch Kfz-Haftpflicht-, Gebäude- und Haftpflichtversicherungen tauchen in der Beschwerdestatistik auf. Die Zahlen machen deutlich, dass Streitigkeiten zentrale Versicherungssparten betreffen und kein Randphänomen sind.
Ein erheblicher Teil der Eingaben scheiterte laut der Ombudsfrau bereits an formalen Voraussetzungen. Häufige Ablehnungsgründe sind fehlende Zuständigkeit, nicht eingehaltene Vorverfahren oder der Umstand, dass der betroffene Versicherer kein Mitglied des Vereins ist. In 2.137 Fällen fehlte nach Einschchätzung der Schlichtungsstelle ein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch. 1.723 Beschwerden wurden nicht weiterverfolgt.
Kam es zu einer inhaltlichen Prüfung, gelang eine einvernehmliche Lösung nicht immer. In 5.408 Fällen leisteten Versicherer Abhilfe, 794 Verfahren enden mit einem Vergleich. In insgesamt 8.316 Fällen traf die Ombudsfrau eine Entscheidung oder sprach eine Empfehlung aus. Entscheidungen zu Lasten der Versicherer sind für diese verbindlich.
Ombudsfrau entscheidet häufig statt zu vermitteln
Die durchschnittliche Verfahrensdauer ab Beschwerdeeinlegung liegt bei 77,6 Tagen. Bei zulässigen Beschwerden verlängert sich die Bearbeitungszeit auf durchschnittlich 105,3 Tage. Verfahren gegen Versicherungsvermittler dauern im Schnitt noch länger. Für Verbraucher bedeutet dies oft eine langwierige Phase der Unsicherheit, insbesondere bei existenziellen Versicherungsfragen.
















