Vorläufige Insolvenzverfahren für zwei weitere D.i.i. Unternehmen

Hammer, Waage der Gerechtigkeit und altes Buch
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Das Amtsgericht Frankfurt hat sich für die D.i.i. Verfahren für zuständig erklärt (Symbolbild).

Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat für zwei weitere Unternehmen der Gruppe der insolventen D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Zudem hat es die Befugnisse der vorläufigen Insolvenzverwalterin bei der D.i.i. AG erweitert.

Das geht aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen hervor. Demnach haben die D.i.i. Property Management GmbH und die D.i.i. Facility Services GmbH jeweils Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Frankfurt/Main hat am Freitag (12. April) um 13.30 Uhr jeweils das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet. Verfügungen der Unternehmen, also zum Beispiel Überweisungen und Übereignungen, sind seitdem nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.

In beiden Fällen hat das Gericht, wie schon bei der D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, Rechtsanwältin Dr. Romy Metzger aus der Kanzlei Schneider, Geiwitz & Partner, Frankfurt am Main, zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt. Zudem hat das Gericht der vorläufigen Insolvenzverwalterin bei der D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG nun zusätzlich zur angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt.


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Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat derweil nach eigenem Bekunden mit ihrem Team die Arbeit bei der D.i.i. AG aufgenommen und einen ersten Zeitplan vorgestellt. „Es geht jetzt prioritär darum, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und bei allen wichtigen Stakeholdern um Vertrauen zu werben“, wird Romy Metzger in einer Mitteilung zitiert. „Die Entwicklungsperspektiven des Geschäftsmodells, also der Management-Tätigkeit der D.i.i. scheint – nachdem, was ich bisher gesehen habe – nach wie vor sehr gut. Wir werden bei den Partnern um Vertrauen werben.“ Ein Ziel des Verfahrens sei es, alle tragfähigen Geschäftsbereiche fortführen zu können.

Ein „vorläufiger Gläubigerausschuss“ soll sich kurzfristig konstituieren und werde dann auch weiterhin in regelmäßigen Abständen über den Verlauf des Verfahrens informiert. Alle wichtigen Entscheidungen werden mit den Gläubiger-Vertretern abgestimmt, so die Ankündigung.

Noch keine Einträge zur KVG

Die D.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG hatte vor gut zwei Wochen Insolvenzantrag gestellt und die Insolvenz weiterer operativer Tochtergesellschaften angekündigt. Das Amtsgericht Frankfurt hat die Verfahren der im benachbarten Wiesbaden ansässigen D.i.i.-Gruppe an sich gezogen und zunächst für die AG das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

Hintergrund ist vermutlich, dass in Frankfurt die Finanzaufsicht BaFin ihren Sitz hat, die für die Aufsicht über die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) D.i.i. Investment GmbH zuständig ist. Für diese wurde nach verschiedenen Medienberichten ebenfalls Insolvenzantrag gestellt. In den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen finden sich indes weiterhin keine Einträge zur D.i.i. Investment GmbH (Stand 15. April 2024, 10.00 Uhr).

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