Was Bewerter jetzt beachten müssen: Neue RICS-Vorgaben zu ESG

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KI-generiertes Symbolbild.

Die RICS aktualisiert ihren globalen Berufsstandard zu ESG und Nachhaltigkeit in der Bewertung von Gewerbeimmobilien. Die vierte Ausgabe reagiert auf neue regulatorische Vorgaben und steigende Marktanforderungen. Ab Ende April 2026 gelten weltweit präzisere Leitlinien – mit konkreten Folgen für die Bewertungspraxis.

Der internationale Immobilien-Berufsverband RICS hat die vierte Ausgabe seines globalen Berufsstandards zu ESG und Nachhaltigkeit in der Bewertung von Gewerbeimmobilien veröffentlicht. Der überarbeitete Standard tritt am 30. April 2026 in Kraft und gilt für alle Mitglieder und Unternehmen, die weltweit Bewertungen in diesem Segment durchführen.


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Mit der Neufassung reagiert die Organisation auf regulatorische, marktbezogene und berufspraktische Entwicklungen seit der vorherigen Ausgabe, teilt sie mit. Ziel ist es, ESG-Faktoren systematisch in Bewertungsleistungen zu verankern, sofern sie einen wesentlichen Einfluss auf den Wert einer Immobilie haben. Damit unterstreicht die RICS die Rolle der Bewertung als zentrales Element funktionierender Gewerbeimmobilienmärkte.

Der Standard stehe im Einklang mit den verbindlichen Anforderungen der RICS Valuation – Global Standards, dem sogenannten Red Book, sowie mit den International Valuation Standards. Gleichzeitig konkretisiert er, wie Nachhaltigkeitsaspekte in der Praxis zu berücksichtigen sind.

Neue Länderregeln und klare Abgrenzung zur Beratung

Zu den zentralen Neuerungen zählen länderspezifische Abschnitte für Großbritannien, die Europäische Union und Australien. Sie spiegeln etablierte regulatorische und Offenlegungsrahmen wider und sollen Bewertern mehr Orientierung im jeweiligen Rechtsraum geben.

Zudem stellt die vierte Ausgabe klar, wo die Grenze zwischen Bewertung und strategischer ESG-Beratung verläuft. Strategische ESG-Beratung gilt in der Regel als separate, zusätzliche Dienstleistung und ist nicht mit einer Bewertungsleistung gleichzusetzen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Proportionalität und professionellem Ermessen. Der Standard soll auf unterschiedliche Assetklassen, Risikoprofile und Marktreifegrade anwendbar sein, ohne ein starres Schema vorzugeben.

Leitlinien zu Kostenannahmen und ESG-Kennzahlen

Praxisnahe Hinweise betreffen insbesondere den Umgang mit Investitions- und Betriebskosten im Zusammenhang mit ESG-Faktoren. Der Standard erläutert, wann und wie solche Kostenannahmen in Bewertungen einfließen können und wo die Grenzen der Rolle des Bewerters liegen. Ergänzt wird dies durch eine konsolidierte globale Liste typischer ESG-bezogener Leistungskennzahlen. Sie soll eine einheitlichere Berücksichtigung relevanter Indikatoren in der Bewertungspraxis unterstützen.

An der Überarbeitung arbeitete Sam Carson, Head of Sustainability for Valuation and Advisory Services bei CBRE UK, gemeinsam mit einer internationalen Expertengruppe aus Bewertern, Nachhaltigkeitsspezialisten und Wissenschaftlern. Ziel war es, die Leitlinien an der tatsächlichen Marktpraxis und an veränderten Erwartungen von Investoren und Finanzierern auszurichten.

Jens Böhnlein MRICS, Vorstandsvorsitzender der RICS Deutschland, sagt: „Mit der Veröffentlichung dieses Berufsstandards setzt die RICS ihre Führungsrolle im Bereich Nachhaltigkeit fort und bietet klare sowie praxisnahe Empfehlungen und Leitlinien für Bewerter von Gewerbeimmobilien – einschließlich der Anwendung globaler Standards, länderspezifischer Regelungen und zentraler ESG-Leistungskennzahlen. Dieser Standard basiert auf fachlicher Expertise und Konsultation, ist relevant für die globale Berücksichtigung und Regulierung von Nachhaltigkeit und unterstützt unsere Mitglieder dabei, ihren Kunden zeitgemäße und relevante Beratung im Einklang mit dem übergeordneten öffentlichen Interesse zu bieten.“

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