Lebenslanges Lernen – das ist ein Motto in vielen Berufszweigen. Einiges ist vorgeschrieben, manches dringend angeraten, vieles freiwillig sinnvoll. Und die Standards ändern sich stetig. So ist es auch in der Finanzberatung. Beginnen wir mit den gesetzlichen Vorschriften, denn dort sind für zwei Bereiche grundlegende Neuerungen zu erwarten – in einem Fall sehr bald, in dem anderen wohl in etwas fernerer Zukunft.
Die Ausgangslage ist einmal mehr unübersichtlich. So benötigen Versicherungsvermittler (34d GewO) für ihre Geschäftstätigkeit einen Sachkundenachweis mit Prüfung durch die IHK und müssen sich regelmäßig weiterbilden. Finanzanlagenvermittler (34f GewO) hingegen müssen zwar ebenfalls eine Sachkundeprüfung absolvieren, haben aber keine Weiterbildungspflicht. Bei Immobilienmaklern (Paragraf 34c Absatz 1 Nummer 1 GewO) wiederum ist es umgekehrt: Sie können ohne formalen Sachkundenachweis loslegen, sind aber verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.
Ein Bereich erfordert bislang indes weder das eine noch das andere: Die bisher im 34c Nummer 2 geregelte Vermittlung von Verbraucherdarlehen mit Ausnahme von Immobilienkrediten. Doch das wird sich ändern. Ein geplanter Paragraf 34k GewO sieht dafür sowohl einen Sachkundenachweis als auch die Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung vor.
Über 19.000 Vermittlerinnen und Vermittler betroffen
Nach Schätzung des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung betrifft die Änderung allein über 19.000 Vermittlerinnen und Vermittler aus dem Versicherungs- und Finanzanlagenbereich. Ein erster Referentenentwurf im Juli hatte vorgesehen, dass alle Betroffenen eine entsprechende Sachkundeprüfung ablegen müssen, wenn Sie das Geschäft fortführen wollen. Das wurde mit dem Regierungsentwurf entschärft, der Ende September beschlossen wurde.
Demnach können Vermittler, die seit Januar 2021 ununterbrochen tätig sind, ihre Arbeit ohne erneute Sachkundeprüfung bei der IHK fortführen. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher betont: „Das ist ein wichtiges Signal für die Praxis und verhindert, dass erfahrene Vermittler wegen eines Engpasses bei der Prüfungsabnahme in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden.“ Zuvor waren auch Zweifel an der zeitlichen Umsetzbarkeit der Prüfungen laut geworden. Der Verband fordert jedoch, die im ursprünglichen Entwurf noch anerkannte Qualifikation „Immobiliardarlehensfachmann IHK“ wieder aufzunehmen. Diese Sachkundeprüfung nach Paragraf 34i GewO solle als ausreichend für die Tätigkeit nach Paragraf 34k gelten, so der AfW.
Ein weiterer Unterschied zum ersten Referentenentwurf betrifft die geplante Weiterbildungspflicht. Dort war noch eine jährliche Fortbildung von fünf Stunden vorgesehen. Im aktuellen Regierungsentwurf fehlt nun die konkrete Angabe zur Dauer. Der AfW mahnt hier eine verbindliche Regelung an und fordert, dass die Pflicht nicht über die bereits kommunizierten fünf Stunden hinausgehen darf. Der Verband hofft, dass eine klare Vorgabe in der noch ausstehenden Rechtsverordnung aufgenommen wird. Für Vermittler sei Verlässlichkeit bei den Anforderungen entscheidend, um Planungssicherheit zu haben.
Nur 44 Prozent würden sich Zulassung besorgen
Doch selbst dann würden wohl nicht wenige Vermittler das Geschäftsfeld an den Nagel hängen. Darauf lässt ein Ergebnis des jüngsten AfW-Vermittlerbarometers schließen, das der Verband Cash. zur Verfügung gestellt hat. Schon im Fall einer Weiterbildungspflicht von 15 Stunden in drei Jahren (also lediglich einem guten halben Tag pro Jahr) gaben 22 Prozent der Befragten an, das Geschäftsfeld einstellen zu wollen. Weitere 22 Prozent würden auf eine eigene Zulassung verzichten und das Geschäft künftig über Partner abwickeln. Insgesamt zwölf Prozent geben keine oder sonstige Antworten. Lediglich 44 Prozent würden sich die Zulassung trotz der Weiterbildungspflicht besorgen.
Besonders kritisch sieht der AfW die geplanten Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Nach dem Entwurf benötigen etwa Autohäuser oder Möbelhäuser keine Erlaubnis, wenn sie Darlehen nur zur Finanzierung ihrer eigenen Produkte vermitteln. Rottenbacher erklärt dazu: „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Während unsere Mitglieder umfangreiche Sachkunde und Zulassung nachweisen müssen, dürfen andere Marktteilnehmer ohne jegliche Qualifikation weiterhin Verbraucherdarlehen vermitteln. Das untergräbt das Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzniveaus.“ Der Verband sieht darin sowohl einen Wettbewerbsnachteil für unabhängige Vermittler als auch ein Risiko für den Verbraucherschutz.