Weniger Bürokratie: Solvency-II-Reporting soll deutlich reduziert werden

Das Solvency-II-Berichtswesen wird vereinfacht, BaFin, Eiopa
Foto: ChatGPT/Cash.
Die Europäische Aufsicht EIOPA will das Solvency-II-Reporting verschlanken.

Die Europäische Aufsicht EIOPA will das Solvency-II-Reporting verschlanken. Weniger Meldebögen, längere Fristen und mehr Proportionalität sollen Versicherer entlasten. Ab wann die neuen Vorgaben greifen.

Die Europäische Aufsicht EIOPA will das Solvency-II-Berichtswesen verschlanken und so den Bürokratieaufwand für Versicherer senken. Die Konsultation dazu läuft noch bis zum 10. Oktober 2025. Die Anpassungen am Solvency-II-Berichtswesen sind Teil des umfassenden Solvency-II-Reviews. Sie betreffen vor allem die dritte Säule, die das quantitative Berichtswesen und die Offenlegungspflichten umfasst. Nach Angaben der BaFin nutzt die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) die Gelegenheit, den Umfang der Datenerhebung zu reduzieren und die Proportionalität zu erhöhen.


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Konkret schlagen EIOPA und die nationalen Aufsichtsbehörden vor, die Berichtsfrequenz einiger vierteljährlicher Meldebögen zu verringern, einzelne jährliche Meldebögen ganz zu streichen und die Standards durch Klarstellungen zu vereinfachen. Ziel ist es, die regulatorischen Pflichten zu entlasten, ohne die Datengrundlage der Aufsicht zu beeinträchtigen.

Die BaFin hatte sich aktiv in den Konsultationsprozess eingebracht und unterstützt die Pläne. Sie spricht sich für eine möglichst breite Beteiligung aus, um praxisnahe Lösungen zu erreichen.

Anpassungen bei versicherungstechnischen Rückstellungen

Ein Schwerpunkt liegt auf den Vorgaben zur Bewertung der versicherungstechnischen Rückstellungen im Rahmen der ersten Säule. Betroffen sind insbesondere langfristige Garantien, wie sie in der Lebensversicherung üblich sind. Hier geht es um die Volatilitätsanpassung der Zinsannahmen, die für die Berechnung der Rückstellungen maßgeblich ist.

Neben den Vereinfachungen sieht das Konsultationspaket in begrenztem Umfang auch neue Berichtspflichten vor. Dazu zählen Angaben zu Naturkatastrophen und Pensionsdaten. Zudem wurden bestehende Fehler und Inkonsistenzen in den Technischen Standards korrigiert.

Fragen zum Zeitplan

Offen ist die Frage, ab wann die Änderungen erstmals angewendet werden sollen. Diskutiert wird, ob die neuen Standards bereits für die Meldung zum 31. Dezember 2026 oder erst ab dem 30. Januar 2027 gelten sollen – dem Datum, an dem die neuen Solvency-II-Regeln offiziell in Kraft treten.

Die BaFin kündigt an, bei ihrer Entscheidung neben rechtlichen Vorgaben auch die technischen und praktischen Aspekte der Umsetzung zu berücksichtigen. Versicherer können bis zum 10. Oktober 2025 Stellung nehmen. In der Konsultation sind auch die Entwürfe der Technischen Standards und Meldebögen enthalten, ebenso Leitlinien zur Finanzstabilität und zur Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen aus Drittländern.

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