Wenn der Schaden eintritt: Diese Schritte sind entscheidend

Bianca Boss
Foto: BdV/Achenbach
BdV-Vorständin Bianca Boss: "Im Schadenfall heißt es: schnell handeln, aber klug."

Ein Sturmschaden, ein Einbruch oder ein Wasserschaden – wenn Hab und Gut betroffen sind, ist schnelles Handeln gefragt.Worauf Versicherte achten müssen, damit sie im Ernstfall auch wirklich entschädigt werden.

Ein Sturmschaden, ein Einbruch oder ein Wasserschaden – wenn Hab und Gut betroffen sind, ist schnelles Handeln gefragt. Doch nicht jeder Schritt ist sinnvoll. Worauf Versicherte achten müssen, damit sie im Ernstfall auch wirklich entschädigt werden, erklärt der Bund der Versicherten. „Im Schadenfall heißt es: schnell handeln, aber klug. Zunächst müssen Versicherte größere Schäden verhindern – etwa indem sie ein durch einen Sturm zerstörtes Fenster abdichten. Sie sollten sich aber nicht selbst in Gefahr bringen, nur um Folgeschäden abzuwenden“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Unverzügliche Info an Versicherer

Zudem gilt es, den Versicherer möglichst unverzüglich über den Schaden zu informieren – am besten schriftlich. In der Praxis hat es sich bewährt, zuerst direkt bei der zuständigen Schadenabteilung des Versicherers anzurufen. Versicherte erhalten dann ein Schadenformular und Anweisungen, an die sie sich unbedingt halten sollten. Es ist ratsam, sich gleich die Schadennummer zu notieren und den Namen der Person, mit der man gesprochen hat.


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Versicherte sollten nichts ohne Absprache mit dem Versicherer verändern. Denn dieser ist berechtigt, seine Leistungspflicht gründlich zu prüfen Wer Schäden ohne Rücksprache beseitigt, erhält im schlimmsten Fall keine Entschädigung. „Muss man eingreifen, weil beispielsweise Folgeschäden drohen, sollte man alles mit Fotos und bestenfalls auch Videos dokumentieren und beschädigte Gegenstände unbedingt aufbewahren“, rät die Verbrauchschützerin.

Bei Straftaten: Polizei informieren

Wichtig: Wenn der Schaden mit einer Straftat verbunden ist, zum Beispiel bei einem Einbruch, sollte zuallererst sofort die Polizei informiert werden – bevor etwas verändert wird. Versicherte sind verpflichtet, dem Versicherer alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, damit dieser seine Leistungspflicht prüfen kann, so Boss. Das können beispielsweise Belege oder Rechnungen der beschädigten, zerstörten oder gestohlenen Sachen sein. Daher ist es wichtig, alle Nachweise über wertvolle Gegenstände aufzubewahren, die den Besitz und den Wert der Sachen belegen. Nützlich sind auch Wertgutachten, Fotos oder Videos. „Wer solche Belege nicht hat, kann alternativ auch Zeuginnen und Zeugen benennen, die den Besitz bestätigen können“, sagt Boss.

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