Wohneigentum für Familien: Regierung senkt Hürden bei Bau- und Kaufförderung

Verena Hubertz
Foto: Annika Krüger
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD)

Familien mit kleinen und mittleren Einkommen erhalten künftig bessere Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum. Der Bund senkt Sanierungsanforderungen und verbessert die Zinskonditionen in zwei zentralen Förderprogrammen.

Der Bund will Familien mit kleinen und mittleren Einkommen noch stärker dabei unterstützen, ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. Wie das Bauministerium mitteilte, gelten in zwei Förderprogrammen ab dem 23. Oktober bessere Zinsbedingungen. Außerdem werden Sanierungsanforderungen gesenkt.

Die Förderbedingungen der Programme „Jung kauft Alt“ und „Wohneigentum für Familien“ würden deutlich verbessert, erklärte Bauministerin Verena Hubertz (SPD). „Damit mehr Familien ihren Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Denn Wohneigentum ist kein Luxus, sondern eine Investition in Sicherheit, Unabhängigkeit und Lebensqualität.“


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Viele Familien hätten bisher gezögert, weil sie sich etwa die beim Programm „Jung kauft Alt“ geforderte Sanierung nicht zugetraut hätten. Um die Hemmschwelle abzusenken, müsse nun in den ersten viereinhalb Jahren nach dem Kauf nur noch auf das energetische Mindestniveau eines Effizienzhauses mit Standard 85 EE saniert werden. „Man spart also nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Aufwand“, sagte Hubertz. Auch die besseren Zinskonditionen sollten jungen Familien Mut machen, den Schritt ins Eigenheim zu wagen.

Das Programm „Wohneigentum für Familien“ fördert über zinsgünstige Kredite den Neubau und den Ersterwerb neuer, klimafreundlicher und energieeffizienter Wohnungen und Häuser. Es richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen.

Das Programm „Jung kauft Alt“ fördert den Kauf von selbstgenutzten älteren Häusern oder Wohnungen mit schlechter Energieeffizienz. Voraussetzung ist, dass sie innerhalb von viereinhalb Jahren saniert werden.

Die neuen Konditionen beider Programme können ab morgen (Donnerstag) über die Hausbank bei der KfW beantragt werden. (dpa-AFX)

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