Vermittler-Richtlinie im 2. Halbjahr 2006

Nach Auskunft des Arbeitgeberverbandes der finanz-dienstleistenden Wirtschaft AfW e.V., Berlin, soll die EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie (VVR) erst im zweiten Halbjahr 2006 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Der für die Umsetzung der Vermittlerrichtlinie zuständige Ministerialdirektor Ulrich Schönleiter habe sich kürzlich erstmals nach der Wahl auch zu den geplanten Anfor-derungen an die Qualifikation von Vermittlern geäußert. Demnach werde die neue Mindestqualifikation von den Industrie- und Handelskammern geprüft, wobei sich die Inhalte an der bisher privatrechtlich durchgeführten Qualifikation zum „Versicherungsfachmann“ orientierten, so der AfW.

Der Verband begrüßt die Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen IHK-Prüfung zum Versicherungsfachmann.
„Diese Entscheidung schafft endlich einen einheitlichen Zugang für die Versicherungsvermittlung und erhöht zudem auch die Transparenz für den Verbraucher, da ein Flicken-teppich an unterschiedlichen Prüfungsinstitutionen vermieden wird. IHK-Prüfungen als Qualitätsstandards kennen die Verbraucher bereits aus vielen anderen Bereichen. Der Imagegewinn für die gesamte Branche wird beträchtlich sein“, beurteilt der beim AfW für Qualifikation zuständige Vorstand Frank Rottenbacher die Absichtserklärung Schönleiters.
Rottenbacher weiter: „Mit dem Vorschlag, die Mindest-qualifikation mit einer IHK-Prüfung zu versehen, ist nun auch systematisch der Weg für die von uns schon lange geforderte Anerkennung des Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK) frei.“

Dieser Fachberater-Titel und der darauf aufbauende IHK-Abschluss zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) sind für Vermittler, die auch Kapitalanlagen vermitteln, als Qualifikationsalternative sehr attraktiv. Während beim Versicherungsfachmann nur Versicherungsinhalte behandelt werden, gehen diese beiden Abschlüsse auch intensiv auf Kapitalanlagen ein. Damit bestehen nach Einschätzung des AfW beste Chancen, auch für eine mögliche Mindest-qualifikation für den Investmentfondsvertrieb anerkannt zu werden. Die EU-Wertpapierdienstleistungs-richtlinie (ISD) steht nämlich ebenfalls noch zur Umsetzung in nationales Recht an. Zudem sei die Qualifikation zum Fachwirt für Finanzberatung (IHK) im Rahmen des so genannten „Meister-BAföG“ unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich förderfähig.Der AfW will sich nach der erfolgreichen Kampagne gegen die Einführung der Umsatzsteuer auf Vermittlerprovisionen (cash-online berichtete) in den nun folgenden Abstimmungsrunden im Bundeswirtschafts-ministerium weiter intensiv für die Interessen der freien Finanzdienstleister einsetzen.

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