Anlageberater muss haften

Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat einen Anlageberater zu Schadensersatz gegenüber seiner Kundin in Höhe von 106.148,76 Euro verurteilt (AZ 1 O 336/06).
Der Hintergrund: Im Jahr 2003 wurde ein Insolvenzverfahren gegen die Dresdner BFI Bank AG eröffnet. Zahlreiche Anleger und Sparer erlebten damals ein böses Erwachen: Da die Einlagen bei der BFI Bank über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) nur bis 20.000 Euro abgesichert waren, haben bis heute zahlreiche Betroffene keine angemessene Entschädigung für die Verluste erhalten.

Allerdings hat die Stuttgarter Kanzlei Dr. Steinhübel & Buttlar für eine Mandantin, die bei der BFI Bank ein Wachstumszertifikat erworben hatte, Schadensersatz erstreiten können. Weil der Anlageberater seine Kundin nicht darauf hingewiesen hatte, dass die Einlagensicherung der Bank bei der EdB nur begrenzt ist, muss dieser nun für den gesamten Schaden aufkommen.

Darüber hinaus haftet auch der Betreuer der geschädigten Anlegerin. Der Grund: Wegen des hohen Alters der Klägerin trug dieser Verantwortung für die Betreuung ihres Vermögens. Ihm lastet das Gericht an, dass er bei der Investition des Geldes nicht den sichersten Weg gegangen sei, sondern dem Anlageberater blind vertraut habe.

Die Anlegerin kann wählen, ob sie den Berater oder Betreuer beziehungsweise beide anteilig auf Schadensersatz in Anspruch nimmt. (aks)

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