Arge-Phoenix darf BaFin-Akten einsehen

Die zur PIA ? Protect Invest Alliance ? zusammengeschlossenen Kanzleien Tilp Rechtsanwälte, Tübingen/Berlin, und Nieding + Barth, Frankfurt, melden mit dem ?ersten obsiegenden Urteil gegen die BaFin? einen Teilerfolg für die geprellten Anleger im Schadensfall Phoenix Kapitaldienst.

Klage „Überwiegend“ und „weitgehend“ erfolgreich

Beide Kanzleien vertreten zusammen etwa 3.000 Phoenix-Geschädigte und bilden gemeinsam die Arbeitsgemeinschaft Phoenix (Arge Phoenix). Sie hatten bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eine Akteneinsichtsklage gegen die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem neuen Informationsfreiheitsgesetz IFG eingereicht (Az.: 7 E 5426/06(2)). Die Richter der siebten Kammer gaben der Klage mit ihrem jetzt zugestellten Urteil vom 12. März ?überwiegend? statt und verpflichteten die Finanzaufsicht ?weitgehend? zur Einsicht in ihre Aktien im Fall Phoenix, so die Mitteilung der Rechtsanwälte.

Keine Einsicht bekommen die Kanzleien indes in Aktenteile, bei denen es um die Korrespondenz zwischen der BaFin und der britischen Finanzaufsicht FSA (Financial Services Authority) geht, sowie in solche, von denen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter betroffen sind.

Urteil von ?grundsätzlicher Bedeutung?

Die Anwälte interpretieren das Urteil dennoch als weitreichend und messen ihm grundsätzliche Bedeutung bei: ?Nach der bisherigen Rechtslage wird die BaFin nur im öffentlichen Interesse tätig. Über Akteneinsichtsrechte nach dem IFG ist es nunmehr individuell geschädigten Investoren möglich, die Arbeitsergebnisse der BaFin auch zivilrechtlich zu nutzen?, so Anwalt Andreas Tilp. ?Wir erwarten durch die nun von uns einzusehenden Akten neue Erkenntnisse, die wir zur Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten gegen weitere Gegner nutzen werden?, ergänzt sein Kollege Klaus Nieding.

Vor allem im Hinblick auf das laufende Verfahren gegen die Frankfurter Sparkasse beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main (cash-online berichtete hier) setzen die Anwälte auf die Unterlagen.

Revision wegen „geringfügiger Klagabweisung“

Obwohl mit dem Urteil laut eigenen Angaben ein großer Erfolg erstritten wurde, hat die PIA Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht beantragt, die von den Frankfurter Richtern auch zugelassen wurde. ?Trotz einer nur geringfügigen Klagabweisung wird das Urteil von uns angefochten, da die Arge-Phoenix der Meinung ist, dass diese rechtlich nicht gerechtfertigt war?, so Nieding.

Hintergrund: Phoenix hatte jahrelang Anleger mit Scheinangeboten und Renditeversprechungen geprellt. Insgesamt wurden rund 30.000 Privatinvestoren geschädigt. Über 500 Millionen Euro wurden in dubiose Options- und Termingeschäften, sogenannten Managed Accounts angelegt, bis die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Geschäftsbetrieb stoppte. Nachdem der Betrug aufgeflogen war, wurde im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet (cash-online berichtete hier). (hb)

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