Phoenix: EdW-System auf der Kippe?

Im Anlageskandal um die insolvente Phoenix-Kapitaldienst dürfen die im Rahmen einer Zwangsmitgliedschaft an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhändler (EdW) angeschlossenen Finanzdienstleister hoffen, während sich die Aussichten auf rasche Entschädigungen für die geprellten Anleger weiter verschlechtern.

Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Wirth teilt mit, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin erstritten zu haben, dass den Widersprüchen der von ihr vertretenen EdW-Mitglieder gegen die Sonderbeitragsbescheide stattgegeben wurde. Die sofortige Vollziehbarkeit der Bescheide sei mit der Entscheidung ausgesetzt.

Hintergrund: Mit der ersten Sonderumlage in Gesamthöhe von zunächst 30 Millionen Euro bittet die Entschädigungseinrichtung ihre Mitglieder zur Kasse, um die Zahlungen an geschädigte Phoenix-Kunden begleichen.

In ihrer Begründung äußern die Berliner Richter „ernstliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der die Sonderbeitragspflichten begründenden Regelungen im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz und in der hierzu erlassenen Beitragsverordnung“, zitieren die Wirth-Rechtsanwälte aus dem – nicht rechtskräftigen – Urteil.

„Das gesamte System der EdW ist damit in Frage gestellt und gehört endlich auf den Prüfstand der Politik“, erklärte umgehend der AfW Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft, Berlin, dessen geschäftsführender Vorstand Norman Wirth, zugleich der Kanzlei Wirth Rechtsanwälte angehört.

Damit sich tatsächlich weitreichende Konsequenzen für die Struktur der Einlagensicherung ergeben, muss das Urteil allerdings noch in den weiteren Instanzen bestätigt werden. (hb)

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