AfW nimmt Einfluss auf EAEG-Änderung

Während der gestrigen Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages zur geplanten Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) war der Berliner Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) vertreten, um die Interessen der Vermittler bei den Beratungen zu vertreten.

Der geschäftsführende Vorstand des Verbandes, Rechtsanwalt Norman Wirth, wertet das ?als klares Zeichen für die erhebliche Akzeptanz des Sachverstandes des AfW und die Relevanz seiner Mitglieder für den Finanzplatz Deutschland?. Wirth, der die Beratung verfolgt hat, ist der Auffassung, dass die geplanten Änderungen des EAEG die grundsätzlichen Strukturfehler des deutschen Anlegerentschädigungssystems nicht beseitigen könnten. Der Phoenix-Skandal offenbare, dass die geplante Neureglung nicht zu funktionierenden Entschädigungseinrichtungen führen werde und die finanzielle Ausstattung der EdW weiterhin nicht gewährleistet werden könne. Im übrigen ändere sich nicht an der Verfassungswidrigkeit des bestehenden Beitragssystems, wie sie bereits von mehreren Gerichten festgestellt worden sei, so der Jurist Wirth. Er forderte die Politiker erneut auf, bei der Reform die Grundsätze von Risikoadäquanz, Leistungsfähigkeit und Tragfähigkeit im Auge zu behalten. (af)

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