Hamburger Ampelcheck bekommt wieder grünes Licht

Im Streit um den Ratgeber „Ampelcheck Geldanlage“ hat das Landgericht Berlin dem Widerspruch der Verbraucherzentrale Hamburg gegen die einstweilige Verfügung des Koblenzer Versicherers Debeka stattgegeben (Az.: 27 O 778/09).

Das Gericht begründete den Schritt damit, dass die Debeka von der Broschüre nicht unmittelbar betroffen sei und deshalb nicht dagegen vorgehen könne. Die Richter stellten aber fest, dass der „Ampelcheck Geldanlage“ als Warentest indiskutabel und weder sachlich noch neutral gestaltet sei. Es würden Äpfel mit Birnen verglichen.

„In der Sache wurden wir vom Gericht in unserer Ansicht bestätigt, dass die Broschüre den Verbraucher mit fehlerhaften Aussagen in die Irre führt. Ich glaube, dass die meisten Verbraucher die Aufgabe der Verbraucherzentralen bisher sehr wohl in einer fairen und objektiven Information gesehen haben. Sie wurden jetzt von der Verbraucherzentrale Hamburg eines Besseren belehrt“, sagte Uwe Laue, Vorstandsvorsitzender der Debeka Lebensversicherung, zu der Entscheidung.

In Hamburg freut man sich unterdessen über die Aufhebung des Verbots: „Jetzt kann wieder offen über die klare Kennzeichnung von Finanzprodukten diskutiert werden. Die Versicherungswirtschaft, die in dem Ratgeber mit ihren Produkten nicht gut wegkommt, sollte endlich auf die berechtigte Kritik reagieren und ihre Angebote verbessern, anstatt Kritikern einen Maulkorb zu verpassen“, so Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

GDV fordert Objektivität von Verbraucherzentralen

Der Berliner Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bedauerte indes, dass die einstweilige Verfügung nicht aufrecht erhalten werden konnte. „Das heutige Urteil offenbart ein Rechtsschutzdefizit: weder Versicherungsunternehmen noch Branchenverband haben die Möglichkeit gegen so unseriöse Verbraucherinformationen vorzugehen. Wenn Verbraucherschutz von einzelnen Akteuren für Diskreditierungskampagnen missbraucht wird, beschädigt das die gesamte Institution der Verbraucherzentralen. Verbraucherschützer müssen ihrer besonderen Verantwortung gerecht werden – eine neutrale und objektive Aufklärung ist dabei Mindestanspruch“, sagte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV.

Hintergrund:

Die Debeka hatte am 17. August 2009 vor dem Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Verbraucherzentrale Hamburg, die Herausgeberin des Ratgebers, erwirkt (cash-online berichtete hier). Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte daraufhin Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt und sich dabei insbesondere auf die Behauptung gestützt, dass ihre Aussagen im „Ampelcheck“ lediglich Meinungsäußerungen im politischen und geistigen Meinungskampf seien. Sie erhebe keinen, mit einem Warentest vergleichbaren Anspruch auf Neutralität und Objektivität. (ks)

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