Beratungsprotokolle: Finanzaufsicht Bafin macht Ernst

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) lässt ihrer Ankündigung, die Erstellung von Beratungsprotokollen mit Stichproben zu überprüfen, Taten folgen. Wie cash-online auf einer Partner-Veranstaltung des Grünwalder Maklerpools Jung, DMS & Cie. (JDC) in Hamburg exklusiv von JDC-Vorstandschef Dr. Sebastian Grabmaier erfuhr, kontrolliert die Finanzaufsicht den Vertrieb penibel.

überwachung

JDC habe die Beratungsprotokolle zur Anlageberatung der ersten sechs Wochen des Jahres sogar komplett bei der Bafin einreichen müssen, sagte Grabmaier. Er appellierte an die anwesenden Partner, die Kunden-Befragungsbögen ordentlich auszufüllen. Auch ein fehlendes Kreuzchen oder eine fehlende Angabe führe dazu, dass der Berater den Bogen von den Sachbearbeitern des JDC wieder zurück erhalte und nachbessern müsse.

Vor allem müsse das Begründungsfeld, also warum der Kunde genau diese Anlageempfehlung erhält und keine andere, sehr genau ausgefüllt werden. Es gehe hauptsächlich darum, die vier Felder Risikoklasse, Eignung der Anlage, Risikoverständnis und die -tragfähigkeit des Kunden zu erfassen, sagte Grabmaier gegenüber cash-online. Das müsse alles handschriftlich geschehen, weil das der Gesetzgeber so vorschreibe – und zwar bei jeder Anlageberatung, sagte er weiter.

Grabmaier: Vermittler können Daten für Neugeschäft nutzen

Allerdings sieht Grabmaier trotz des gestiegenen Aufwandes auch eine Chance in der Protokollierung: Die zahlreichen Angaben, die der Kunde im Verlauf eines Dokumentationsvorganges machen müsste, könne der Berater für Neugeschäft nutzen.

Dem Ganzen vorausgegangen war das am 1. Januar 2010 in Kraft getretene “Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen auf Gesamtemissionen und zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus Falschberatung”, das die Bundesregierung im August letzten Jahres beschlossen hatte.

Die Bafin hatte bereits im Januar Stichproben angekündigt und Anfang Februar eine Markterhebung zur Umsetzung der Vorschriften begonnen. Dazu wurde ein Fragebogen mit 29 Fragen an sämtliche Privatbanken sowie an ausgewählte Landesbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Finanzdienstleistungsinstitute versandt.

Damit wolle die Bafin feststellen, in welchem Ausmaß die Institute von den neuen Vorschriften betroffen seien und ob die Institute ihr Geschäftsmodell bereits geändert haben oder zu ändern beabsichtigen, heißt es in der Mitteilung.

Ein besonderes Auge werde man dabei darauf haben, ob den Protokollen die wesentlichen Gründe zu entnehmen sind, die der Berater für seine Empfehlungen im Verlauf des Beratungsgesprächs genannt hat. Die Ergebnisse will die Bafin nach eigenen Angaben voraussichtlich im April vorstellen. (ks)

Foto: Shutterstock

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