Provisionen: Viel Lärm um nichts?

Der Entwurf zur Vermittlerrichtline sieht eine Offenlegung der Provisionen vor. Während der Vorschlag den Verbraucherschützern nicht weit genug geht, sehen Versicherer und Vermittler darin einen unangemessenen Eingriff in den Markt.

Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des Verbands deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM)
Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des Verbands deutscher Versicherungsmakler e.V. (VDVM)

Text: Julia Böhne, Cash.

Die Richtlinie für Versicherungsvermittler (Insurance Mediation Directive – IMD) trat im Jahr 2002 in Kraft. Am 03. Juli 2012 hat EU-Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Michel Barnier einen überarbeiteten Entwurf der gesetzlichen Vorgaben für Versicherungsvermittler (IMD II) vorgelegt.

Ziel des Vorschlags ist laut EU-Kommision, dass Verbraucher künftig Risiken von Angeboten für Geldanlagen oder Versicherungen besser erkennen können, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.

„Nach der größten Finanzkrise der jüngeren Vergangenheit muss sich der Finanzsektor die Interessen der Verbraucher stärker zu Herzen nehmen“, sagte Barnier bei der Vorstellung des Pakets in Straßburg.

Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Vermittler von Lebensversicherungen ab dem Jahr 2014 ihre Provisionen dem Kunden ungefragt offen legen sollen (hard disclosure).

Für die Vermittlungsprovisionen von Nicht-Lebensversicherungen soll zunächst die Pflicht zur Offenlegung auf Kundenwunsch (soft disclosure) und nach einer Übergangsperiode von bis zu fünf Jahren die gleiche Offenlegungspflicht gelten. Diese Frist soll vor allem kleinen Anbietern ausreichend Zeit geben, sich an die neuen Regeln anzupassen.

Heftige Reaktionen

Die Vorstellung des Entwurfs wurde in der deutschen Versicherungsbranche teilweise heftig kritisiert. Während Verbraucherschützer die Pläne als unzureichend bezeichnen, sehen viele Branchenverbände in der Offenlegungspflicht einen unnötigen Eingriff in den Markt.

„Wir haben in Deutschland bereits ein hohes Maß an Kostentransparenz“, meint Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

So wisse der Kunde vor Vertragsschluss nicht nur, welche Leistung er zu welchem Preis bekommt, bei Lebens- und Krankenversicherungen lege man zudem die gesamten Kosten offen, die im Vertrag einkalkuliert seien.

Seite zwei: Überraschung ob der heftigen Reaktionen

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