BVK: Lebensversicherung gehört nicht zu PRIPs

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) warnt davor, dass die Lebensversicherung aufgrund einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Parlaments fälschlicherweise „durch die Hintertür“ als Finanzanlageprodukt  definiert wird.

Der BVK will sich in Brüssel und Berlin dafür einsetzen, dass die Lebensversicherung nicht den Finanzanlageprodukten zugerechnet wird.

In der vergangenen Woche haben die Mitglieder des Europäischen Parlamentes über den Entwurf der Kommission für das sogenannte KID-Kundeninformationsblatt (Key Information Document), das für Finanzanlageprodukte für Kleinanleger (Packaged Retail Investment Products – PRIPs) gelten soll, abgestimmt. Dieses KID ist eine verpflichtende Kundeninformation über das Produkt. Neben dem KID soll es zusätzlich ein Beiblatt geben, aus dem unter anderem auch alle Kosten in Verbindung mit den Anlageprodukten ausgewiesen werden einschließlich der Provisionen und Honorare.

Entscheidend sei in diesem Zusammenhang zum einen, dass dieses KID nur für Finanzanlageprodukte gilt, so der BVK. Die Lebensversicherung fiele danach nicht darunter und sei bislang in der Diskussion um PRIPs nicht erwähnt worden. Weder der vorliegende Entwurf der Kommission noch die Version des Europäischen Rates vom 24. Juni 2013 noch die zur jetzigen Entscheidung im Parlament vorliegende Fassung ließen sich demnach eindeutig dahingehend auslegen, welche Lebensversicherungsprodukte in den Anwendungsbereich fallen, heißt es in einer Mitteilung des BVK.

BVK: Lebensversicherung fällt unter IMD 2

„Die Lebensversicherung ist durch die Einbeziehung in das Kundeninformationsblatt durch die Hintertür als Finanzanlageprodukt definiert worden. Sie hat aber mit ihren garantierten Leistungen nichts bei den PRIPS-Produkten zu suchen. Als Versicherung ist sie systematisch richtig der IMD 2 zuzuordnen. Die Entscheidung dort sollte abgewartet werden und nicht über die Verordnung zum KID vorweggenommen werden“, fordert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

Darüber hinaus könne er durch die zwingende Offenlegung der Provision keine Verbesserung der Situation der Verbraucher erkennen, die durch das deutsche Vermittlerrecht schon heute hinreichend auch über die Kosten eines Lebensversicherungsvertrages informiert seien. Der Verbraucher werde nicht geschützt durch Kenntnis der Provision, sondern durch qualifizierte Beratung und Betreuung von Versicherungsvermittlern, so Heinz weiter.

Das Europäische Parlament hat in erster Sitzung lediglich über den Entwurf abgestimmt, so dass der sogenannte Trilog, also die Gespräche des Parlaments mit dem Europäischen Ministerrat und der Europäischen Kommission, beginnen können. Diese sind für das Frühjahr 2014 angesetzt. Erfahrungsgemäß werde insbesondere der Ministerrat noch Änderungen vornehmen, so der BVK. „Bis dahin wird der BVK sich in Brüssel und Berlin dafür einsetzen, dass die Lebensversicherung nicht den Finanzanlageprodukten zugerechnet wird“, versichert BVK-Präsident Heinz. (jb)

Foto: Shutterstock

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