Finanzmarktwächter auf Irrwegen

So resultiert die hohe Durchfallquote zum großen Teil daraus, dass sämtliche der Vorschläge für klassische oder fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen, auf die insgesamt knapp die Hälfte aller Empfehlungen entfielen, als untauglich eingestuft wurden. Ausnahmen sind bei Versicherungen lediglich drei von 32 Angeboten zur betrieblichen Altersvorsorge und ein Leibrentenvertrag.

Nun mag es sein, dass die angebotene Renten- oder Lebensversicherung tatsächlich in keinem der 159 Fälle passend war. Besonders wahrscheinlich ist das nicht. Gleiches gilt für die zwölf Bausparverträge, von denen ebenfalls keiner die Zustimmung der gestrengen Wächter fand. Dass – auch bei der Bestandsprüfung – sämtliche alternativen Investmentfonds (AIF) durchfielen, braucht eigentlich nicht erwähnt zu werden.

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Lediglich ein Anlageprodukt findet uneingeschränkte Zustimmung: Kurzfristige Spareinlagen. Sie wurden zwar nur in drei Fällen empfohlen, sind dabei aber zu 100 Prozent bedarfsgerecht. Sehr originell.

Vorurteile bestätigt

Offenbar diente die Studie nur einem Zweck: Bestehende Vorurteile zu bestätigen. So sehen die Verbraucherschützer als den wesentlichen Grund für das schlechte Ergebnis die provisionsgetriebene Beratung und fordern einmal mehr deren Abschaffung.

Außerdem müsse es den gierigen Instituten verboten werden, hauseigene Produkte zu vermitteln und womöglich auf diese Weise Geld zu verdienen. Stattdessen müsse die Finanzberatung ein „klares  Preisschild“ erhalten. Honorarberatung also.

Dass in diesem Fall ein Großteil der geschundenen Verbraucher überhaupt keine Finanzberatung mehr in Anspruch nehmen wird, weil sie nicht bereit sind, einen angemessenen Preis dafür zu bezahlen, scheint ihre Beschützer nicht zu stören.

Seite drei: Warum sollen Honorarberater besser sein?

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