Bafin nimmt Deutsche-Bank-Großaktionär HNA unter die Lupe

Die Finanzaufsicht Bafin nimmt den Deutsche-Bank-Großaktionär HNA unter die Lupe. Die Behörde untersucht, ob der chinesische Mischkonzern korrekte Stimmrechtsangaben gemacht hat als er sich in diesem Frühjahr schrittweise bei Deutschlands größtem Geldhaus einkaufte.

Bafin Untersuchung
Die Finanzaufsicht Bafin nimmt den Deutsche-Bank-Großaktionär HNA unter die Lupe.

Zu einem entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ erklärte ein HNA-Sprecher am Dienstag: „Die Stimmrechtsmitteilungen von HNA in Bezug auf die Deutsche Bank waren und sind korrekt. Darüber hinaus äußern wir uns grundsätzlich nicht zu unserem Austausch mit den Aufsichtsbehörden.“ Die Bafin wollte sich nicht äußern.

HNA hält nach letztem Stand knapp unter zehn Prozent der Anteile an der Deutschen Bank und ist damit der größte Anteilseigner des Instituts.

Die Chinesen sind nicht unumstritten: Angesichts zahlreicher Deals in der jüngeren Vergangenheit wurde vermehrt die Frage gestellt, wie sich der vor allem in der Touristik und der Luftfahrt engagierte Konzern eigentlich finanziert und wer die Fäden in der Hand hält.

Bußgeld könnte verhängt werden

Auf den Plan gerufen hat die Bafin eine Nachricht aus der Schweiz: Die dortige Behörde zur Überwachung von Übernahmen hatte vor wenigen Tagen öffentlich gemacht, dass nach ihrer Erkenntnis HNA bei der Übernahme des Flugzeugcaterers Gategroup teilweise „unwahre bzw. unvollständige Angaben“ zu den Eigentumsverhältnissen gemacht hatte.

Bereits im Juli war bekannt geworden, dass auch die Bankenaufseher der Europäischen Zentralbank (EZB) erwägen, HNA mittels eines Inhaberkontrollverfahrens genauer zu untersuchen. Mit einem solchen Verfahren wollen Aufseher herausfinden, ob Eigentümer verlässlich sind, woher ihre finanziellen Mittel stammen und welche strategischen Ziele hinter einem Investment stecken.

Bei der Bafin-Prüfung geht es nicht um ein Inhaberkontrollverfahren, sondern um Wertpapieraufsicht. Sollte die Behörde HNA unrichtige Angaben nachweisen, könnte entweder ein Bußgeld verhängt oder HNA die Ausübung der betroffenen Stimmrechte untersagt werden. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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