BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren: Keine Pflichtverletzung riskieren

Jedem Unternehmer ist dringend eine Prüfung zu empfehlen, ob in seinen Darlehensverträgen formularmäßig laufzeitunabhängige Bearbeitungsgebühren vereinbart wurden.

Frage der Verjährung prüfen

Unternehmer ist hierbei jede natürliche oder juristische Person oder auch rechtsfähige Personengesellschaft (beispielsweise OHG und KG), die bei Abschluss des Darlehensvertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelte.

Zudem ist auch die Frage der Verjährung zu prüfen, die sich im Regelfall auf die Zeit bis einschließlich 2013 erstreckt.

Autor Rechtsanwalt Dr. Markus Brender ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht bei der Kanzlei Brender & Hülsmeier in Frankfurt am Main.

Foto: Brender & Hülsmeier/Shutterstock


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