Auch AfW macht Front gegen das Taping

Nach dem Bundesverband der deutschen Versicherungskaufleute (BVK) hat nun auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung die im Entwurf der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vorgesehenen Aufzeichnungspflichten von Telefongesprächen kritisiert.

Norman Wirth: „Der Entwurf schießt an einigen Stellen doch sehr über das Ziel hinaus.“

Die Implementierung eines solchen Aufzeichnungssystems sei für Gewerbetreibende mit erheblichen Kosten und administrativem Mehraufwand verbunden, denen kein nennenswerter Vorteil für die Kunden gegenübersteht, bemängelt der Verband. Außerdem bestehe die Gefahr, dass viele Gewerbetreibende zukünftig telefonische Dienstleistungen überhaupt nicht mehr anbieten, weil sie die Kosten scheuen oder schlicht nicht tragen können.

Die vorgesehene Regelung sei zudem nicht von einer Ermächtigungsgrundlage gedeckt. Geregelt werden dürften – wenn überhaupt – nur telefonische Beratungsgespräche. Dementsprechend seien die Passagen, die sich im Zusammenhang mit Taping auf die Anlagevermittlung ohne Beratung beziehen, von vornherein zu streichen. Ungeachtet dessen bestünden ernstliche Bedenken, ob die Regelungen hinreichend bestimmt sind.

„Erheblicher Nachbesserungsbedarf“

„Als Interessenverband der unabhängigen Finanzdienstleister und Makler begrüßt der AfW im Kern einen Großteil der Regelungen als sachgerecht“, sagte der geschäftsführende AfW-Vorstand Norman Wirth zum FinVermV-Entwurf. „Positiv ist zu werten, dass der Entwurf das Bemühen erkennen lässt, die Änderungen auf das Notwendige zu beschränken. Allerdings schießt der Entwurf an einigen Stellen doch sehr über das Ziel hinaus. Zudem sehen wir ganz erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der rechtstechnischen und systematischen Ausgestaltung.“

Und: „Soweit im Entwurf ein Inkrafttreten am Tag nach der Verkündung vorgesehen ist, kann man sich ehrlicherweise nicht des Eindrucks verwehren, dass verloren gegangene Zeit auf dem Rücken der Gewerbetreibenden wieder aufgeholt werden soll.“ (kb)

Foto: Wirth Rechtsanwälte

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments