Kampf ums „Bayerische“: Watschn vom Richter

Nach langwierigem Prozess über zwei Instanzen wird ein Hahnenkampf zweier Versicherungen ums „Bayerische“ aller Wahrscheinlichkeit nach mit dem Offensichtlichen enden: Ein bayerisches Unternehmen darf sich auch bayerisch nennen.

Die Bayerische Beamtenversicherung und die Versicherungskammer Bayern sollen ihren Streit jetzt außergerichtlich beenden.

Das Oberlandesgericht München forderte die Versicherungskammer Bayern und die Bayerischen Beamtenversicherungen am Donnerstag auf, ihren Streit um die exklusive Verwendung des Wortes „Bayerisch“ zu beenden.

Falls die zwei Unternehmen Klage und Gegenklage nicht von sich aus zurücknehmen, stellte Richter Gunnar Cassardt bei der mündlichen Verhandlung am Donnerstag die Abweisung sämtlicher Forderungen in Aussicht.

„Auf Versicherungen konzentrieren“

Der Anlass: Die Beamtenversicherung firmiert seit 2012 unter dem Namen „Die Bayerische“. Die Versicherungskammer Bayern sieht darin einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb. „Die Bayerische“ wiederum konterte mit einer Gegenklage, der zufolge die „Versicherungskammer Bayern“ nicht als „Bayerische Versicherungskammer“ auftreten soll.

Dazu Richter Cassardt: Es sei sinnvoller, wenn die Beteiligten sich auf den Verkauf von Versicherungen konzentrierten „statt Reserven hier im Gerichtssaal liegenzulassen“. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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