Landgericht weist Klage gegen P&R-Vermittler ab

Gestern hat das Landgericht Ansbach das bundesweit wohl erste Urteil in einer Anlegerklage gegen einen Vermittler von Containern der insolventen P&R-Gruppe aus Grünwald gesprochen.

Der Vermittler kann nach dem Richterspruch nicht haftbar gemacht werden (Symbolbild).

Die Klägerin hatte im Jahr 2015 zwei Containerinvestments mit einer Gesamtinvestitionssumme von über 50.000 Euro getätigt, teilt der Rechtsanwalt Jan C. Knappe von der Kanzlei Dr. Roller & Partner Rechtsanwälte mit, der den Vermittler in dem Verfahren vertreten hat.

Demnach erhob die Anlegerin nach der Insolvenz der beteiligten P&R-Gesellschaften Klage gegen ihren Vermittler und verlangte Schadenersatz wegen Fehlberatung und mangelhafter Risikoaufklärung. Das Landgericht Ansbach wies die Klage mit Urteil vom 27. November 2018 ab (Az. 3 O 557/18).

Schriftliche Gründe liegen noch nicht vor

„Das schriftliche Urteil mit den Entscheidungsgründen liegt uns noch nicht vor“, so Knappe. „Nähere Informationen hierzu erfolgen daher zu gegebener Zeit.“

P&R war über mehr als 40 Jahre der führende Anbieter von Container-Direktinvestments, hatte im Frühjahr aber für ihre deutschen Gesellschaften Insolvenz anmelden müssen. Betroffen sind 54.000 Anleger mit einem ursprünglichen Investitionsvolumen von rund 3,5 Milliarden Euro.

Seite 2: Eine Million Phantom-Container

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