OLG legt Milliardenstreit zwischen BayernLB und Heta auf Eis

Das Münchner Oberlandesgericht (OLG) hat den jahrelangen Milliardenprozess um das verlustreichste Finanzabenteuer der bayerischen Bankengeschichte auf Eis gelegt. Das OLG hob in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung das Urteil des Landgerichts München aus dem Jahr 2015 auf.

Das OLG hat das Verfahren zur Neuverhandlung an das Münchner Landgericht zurückgegeben.

Dieses hatte in der ersten Instanz einer Klage der BayernLB auf 2,4 Milliarden Euro Rückzahlung alter Kredite stattgegeben, mit denen die Landesbank ihre ehemalige österreichische Skandaltochterbank Hypo Alpe Adria über Wasser gehalten hatte.

Nach Einschätzung des OLG berücksichtigte das Landgericht dabei nicht, dass der österreichische Staat die Hypo Alpe Adria zwischenzeitlich in die zur Abwicklung vorgesehene Bad Bank Heta umgewandelt hatte. Die europäischen Abwicklungsvorschriften enthalten laut OLG-Urteil aber keine Übergangsregelungen für Altfälle. Das OLG geht deswegen auch davon aus, dass der Prozess nicht fortgesetzt werden kann, bis die österreichische Finanzmarktaufsicht die Heta endgültig abgewickelt hat.

Inhaltlich nahm der Senat zum Urteil des Landgerichts nicht Stellung. Aus der nun veröffentlichten Entscheidung ist nicht ersichtlich, ob das OLG die 2,4 Milliarden-Forderung der BayernLB ebenfalls für berechtigt hält.

BayernLB will nichts unternehmen

Die bayerische Staatsregierung und die österreichische Bundesregierung hatten sich aber 2015 parallel zu dem Gerichtsverfahren auf einen Vergleich geeinigt, Österreich zahlte 1,2 Milliarden Euro an Bayern. Der Vergleich war nicht Gegenstand des Prozesses und hat daher weiter Bestand.

Die BayernLB geht daher auch davon aus, dass sie nichts unternehmen muss: „Die Faktenlage und die Verfahrensergebnisse aus der ersten Instanz haben sich seitdem nicht geändert“, hieß es in der Reaktion der Landesbank. Die Heta wollte nicht Stellung nehmen: „Kein Kommentar zu laufenden Verfahren“, hieß es in Wien.

Abwicklung wohl bis Ende 2020

Bayern und Österreich hatten sich 2015 im Rahmen des Vergleichs auch darauf verständigt, sämtliche Rechhtsstreitigkeiten zu beenden – bis auf dieses eine Verfahren. Wann der Prozess beendet werden kann, steht in den Sternen. Das OLG hat das Verfahren zur Neuverhandlung an das Münchner Landgericht zurückgegeben.

In Wien geht das Management der Bad Bank Heta davon aus, dass die Abwicklung bis Ende 2020 abgeschlossen werden kann. Laut OLG sollte der Prozess vorher auch nicht fortgesetzt werden. Ziel der Abwicklung ist es, sämtliches noch vorhandene Vermögen der einstIgen Hypo Alpe Adria zu verwerten und damit die Forderungen der Gläubiger zu bedienen. (dpa-AFX)

Foto: Picture Alliance

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments